Argentinien
#61
Zitat:Der Generalsekretär und sein Stellvertreter werden von der Exekutivgewalt in Übereinstimmung mit dem Senat berufen und müssen sich an die Grundsätze der Verfassung und der Menschenrechte halten. Abhörgenehmigungen sind von der Bundesstaatsanwaltschaft zu genehmigen. Bei Gesetzesverstößen, wie etwa illegales Abfangen von Telefon- oder sonstigen Daten droht den Angestellten der Behörde eine Haftstrafe von zwischen drei und zehn Jahren. Transparenter werde die AFI auch sein, so Fernández. Es handele sich um die Begleichung einer Schuld gegenüber der Bevölkerung, die seit dem Beginn der Demokratie 1983 bestünde, rechtfertigte sie den Schritt und erklärte: "Wir müssen anfangen ein Geheimdienst-Reformprojekt zu erarbeiten, weil der bestehende nicht den nationalen Interessen dient."
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Papier ist ja bekanntlich geduldig. Siehe unser Land.
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