Kriegsgefangene
#3
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.drk.de/voelkerrecht/genfer_konventionen/g.html#Internierung">http://www.drk.de/voelkerrecht/genfer_k ... ternierung</a><!-- m -->
Zitat:Internierung
Kriegführende Staaten haben das Recht Angehörige der feindlichen Staaten zu internieren. Im Falle einer Internierung werden die Betroffenen im Regelfall in sogenannte Internierungslager verbracht und müssen dort unter Bewachung bleiben.
(...)

Kombattanten
Im Falle einer bewaffneten Auseinandersetzung ist generell zu unterscheiden zwischen Kombattanten und Zivilpersonen.
Als Kombattanten werden die regulären Angehörigen der Streitkräfte mit Ausnahme des Sanitäts- und Seelsorgepersonals angesehen.
Hinzu kommen die Besatzungen von Handelsschiffen und nichtmilitärischer Luftfahrzeuge, Personen, die den Streitkräften folgen, ohne in sie integriert zu sein, wie z. B. Heereslieferanten. Auch die Bevölkerung eines Gebietes fällt, wenn sie zu den Waffen greift, sich an die Regeln des Krieges hält und die Waffen offen trägt, unter dieses Abkommen. Ferner gilt das Abkommen auch für Mitglieder von Miliz- und Freiwilligenverbänden, vorausgesetzt, daß sie
a) eine Organisationsstruktur haben,
b) ein von weitem erkennbares Zeichen tragen,
c) die Waffen sichtbar bei sich führen und
d) sich während der Kämpfe an die Gesetze und Gebräuche des Krieges halten.
(Art. 13 GA I; 4 GA II/III; 43, 44 ZP I)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: