Raketenabwehrschilde
#29
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Zitat:Natürlich ist die Bundesrepublik Deutschland souverän.

Dies galt bereits (mit Einschränkungen in bezug auf Berlin und hinsichtlich der Genehmigung einer Vereinigung mit der DDR durch die Alliierten) für die "alte" Bundesrepublik seit dem 05.05.1955, wie die Neufassung des sog. "Deutschland-Vertrages" (als Teil der "Pariser Verträge") zeigt.

Ich verweise Sie auf Artikel 1 I und II des Vertrages "über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten" (BGBl. II (1955), S. 306).

Hier können Sie nachlesen, daß die "Drei Mächte" (USA,GB und Frankreich) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden und das Besatzungsstatut aufheben (Artikel 1 I). Außerdem stellt Artikel 1 II fest, daß die Bundesrepublik die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten habe.

Erst recht gilt dies für die vereinte Bundesrepublik, wie ich bereits... es wird langweilig, ich weiß *g*... in meinem Beitrag "Butter bei die Fische" schrieb:

"Eine weiterer Punkt Ihrer "Rechtsgrundlagen" ist die Leugnung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland:

'Im Bundesgesetzblatt II 1990 auf Seite 1274 heißt es im Pkt. 6 der Präambel: Die... deutsche Souveränität in bezug auf Berlin wird nicht berührt. Im Artikel 2 heißt es: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Im Artikel 4 heißt es: Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und Deutschland verfügt weiterhin über keine Souveränität.'"

Sie zitieren also offensichtlich aus dem "Berlin"-Übereinkommen, das sich im BGBL II (1990) auf S. 1274 befindet.

Allerdings unterschlagen Sie dabei den fünften Punkt der Präambel desselben Übereinkommens.

"Dort heißt es:

'In Anerkennung der Tatsache,... daß das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten haben wird'.

"Haben wird!", werden Sie jetzt entgegnen, Herr Bradler. "Das deutet auf ein Ereignis in der Zukunft! Damit ist noch nichts über die Souveränität bewiesen!"

Recht haben Sie!"

Werfen wir einen Blick in die Zukunft, nämlich auf den "2+4-Vertrag", der, wir erinnern uns, n a c h (!) dem "Berlin-Übereinkommen" in Kraft trat, also in der Zukunft.

"Denn in diesem Vertrag wird unzweifelhaft deutlich, daß das vereinte Deutschland souverän ist.

Hier steht zunächst als Punkt 13 der Präambel:

"in Anerkennung dessen, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren" (BGBL. II (1990), S. 1320; siehe auch Artikel 7 Abs 1 auf S. 1324).

Und weiter im Artikel 7, Absatz 2:

"Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten." (BGBL. II (1990), S. 1324).

Nicht umsonst wird übrigens der "2+4-Vertrag" auch als "Souveränitätsvertrag" bezeichnet.

Kaum bleibt man in der richtigen chronologischen Reihenfolge, erweisen sich Ihre sog. "Rechtsgrundlagen" als Makulatur."

Ergänzend möchte ich an dieser Stelle noch anmerken, daß es auch Stimmen gibt, die dem Art. 7 Absatz 2 lediglich deklaratorische Bedeutung beimessen, da sich die Souveränität eines Staates nicht aus Erklärungen anderer Staaten herleiten ließe, sondern sich aus dem Faktum seiner effektiven Unabhängigkeit ergebe (vgl. Blumenwitz, NJW 1990, S. 3041, 3047). Jedoch bewirken die gemäß Art. 7 I erfolgten Veränderungen im Innenverhältnis der vier Mächte im Außenverhältnis gegenüber Deutschland automatisch seine volle Souveränität (vgl. Blumenwitz, a.a.O.).
Und wie schon gesagt - die Amis brauchen nicht solche Sachen wie Shaef um Staaten in Bedraengnis zu bringen Wink
Deutschland ist souveraen - ganz einfach
Und wenn nicht - ich stoer mich nicht dran - du kannst ja aber dann gerne den USA deswegen den Krieg erklaeren - nur ich werde dann einem Mobbefehl nicht Folge leisten...

Hoffe wir koennen nach den Sachen nun endlich zum Thema zurueckkehren... *grummel*
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