(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
(13.06.2021, 13:46)Helios schrieb: Grundsätzlich geht es §87a explizit nicht einmal hervor, ob der Bund überhaupt die Verpflichtung hat, Streitkräfte aufzustellen.
Nach juristischer Lesart schon. Wäre die Verpflichtung zur Aufstellung im Prinzip nicht da, dann wäre der Satz mit "kann aufstellen" oder ähnlichem zu optionalisieren (oder einer anderen Abstufung der Verbindlichkeit, etwa "soll"). Durch die aktive Form wird dabei auch ein expliziter Auftrag erteilt.

(13.06.2021, 13:46)Helios schrieb: oder die Bundeswehr für einen Angriffskrieg ausgerüstet werden würde
Wobei die Ausrüstung an sich erst mal nichts damit zu tun hat. Jede Ausrüstung ist in irgendeiner Form unter einem dehnbaren Verteidigungsbegriff rechtfertigbar, in Deutschland wird allerdings auch der Verteidigungsbegriff traditionell "weit ausgelegt" (Fomulierung wörtlich aus Regierungsantwort zu einer Kleinen Anfrage - ging ums Militärische Nachrichtenwesen).

Man muß dabei schon einige Gedankensprünge machen, um einem Waffensystem oder einer Einheitenart explizit eine "reine Angriffsfähigkeit" anzulasten, bzw. ihnen die Einsatzmöglichkeit in der Verteidigung abzusprechen. Biologische Kampfstoffe mit Langzeitwirkung oder Waffensysteme die baulich bedingt nicht taktisch einsetzbar sind etwa.

(13.06.2021, 13:19)Ottone schrieb: im GG steht keine Forderung nach erfolgreicher oder garantiert siegreicher Verteidigung
Um eine derartige Forderung zu stellen müsste dazu auch erst einmal ein expliziter "Gegner" definiert werden, bzw. eine Definition gegen was sich sich die Verteidigung in welchem Umfang zu richten hat und wo deren Grenzen bzw. Einsatzgebiete liegen.

Derartiges würde in einem - auch auf langjährige Gültigkeit ausgelegten - Verfassungsdokument wenig Sinn machen. Dafür gibt es separate Leitlinien und Konzeptionsdokumente, an denen man ruhig alle paar Jahre rumbasteln kann.

(13.06.2021, 12:21)Quintus Fabius schrieb: Das bedeutet aber dann eigentlich auch zwingend, dass man seine Bündnisverpflichtungen ernst nimmt und dass man innerhalb des Bündnisses bestrebt ist möglichst viel zu diesem beizutragen und einen ernsthaften militärischen Beitrag zu leisten.
Die Bündnisverpflichtung der NATO beschränkt sich auf "such action as it deems necessary" - im Gegensatz zu früher WEU und heute EU, deren Verpflichtung als "an obligation of aid and assistance by all the means in their power" deutlich weitgreifender und abfordernder definiert ist.
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