25.08.2012, 21:50
Erich schrieb:http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...52455.html
Zitat:Rüstungsgeschäfte
Begehrter Leopard
12.08.2012 · Die neueste Ausführung des Leopard-Panzers ist für den Häuserkampf gemacht. Autokraten vor allem im Nahen Osten wollen Hunderte davon. Die Bundesregierung schweigt.
...
Fangen wir doch mal bei der rechtlichen Regelung an, laut GG § 26 Abs. 2: "Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Die im Grundgesetz vorgesehene nähere Regelung sollen zwei Gesetze gewährleisten: das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
Der § 6 des KrWaffKontrG verbietet unter anderem die Lieferung von Waffen an einen anderen Staat, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden.
Diese Bestimmung wird oft so verstanden, dass die Lieferung von Kriegswaffen in Krisengebiete untersagt sei, was durch den Wortlaut des Gesetzes allerdings nicht gedeckt ist.
Dieses bedeutet wiederum, dass sich die Regierung in einer gesetzlichen Grauzone befindet da durch Gesetzeslücken die Bestimmungen leicht zu umgehen sind.
Schliesst man die Gesetzeslücken, gibt es keine Schlupflöcher mehr und man könnte die Exporte besser kontrollieren.
Quelle:
§ 26 GG Abs. 2
§ 6 KrWaffKontrG