Bulgarien
#10
Ein Beitrag von Spiegel TV:

<!-- m --><a class="postlink" href="https://www.youtube.com/watch?v=hJaymkYivys">https://www.youtube.com/watch?v=hJaymkYivys</a><!-- m -->

Rechtlich gesehen ist es Privatpersonen übrigens keineswegs verboten, illegale Einwanderer festzunehmen, wenn sich diese nicht ausweisen können. Selbst in Deutschland könnte man dies aus dem § 127 heraus begründen:

Zitat:Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Und wenn die Illegalen Einwanderer einen Angreifen steht Jederman ebenso ein Recht auf Notwehr zu. In Bulgarien genau so wie in Deutschland, da sich das bulgarische Recht hier weitgehend am deutschen orientiert.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: