(Kalter Krieg) Schießbefehl an innerdeutscher Grenze
#2
Es gibt, denke ich mal, tatsächlich keinen SCHIESSBEFEHL. Das was da die "Behörde", ganz überraschend" rausgefunden hat, ist ja nicht der Schießbefehl auf den man solange vergeblich gewartet hatte, das ist eine spezielle Geschichte.

Die Grenze BRD-DDR wurde von den DDR-Grenztruppen gemäß der DV für den allgemeinen Wachdienst bewacht. Diese Dienstvorshrift ist von der NVA, also den rein militärischen Streitkräften übernommen worden. Sie ist aber nun überhaupt nicht den Aufgaben der Grenzsicherung angemessen, denn die Streitkräfte sollten Sicherheitsbereiche, Munitionslager usw bewachen.
Es ist eine sehr fatale Entscheidung gewesen, diese Vorschrift auch an der Grenze zu verwenden. Insofern ist der SCHIESSBEFEHL also in genau dieser Vorschrift versteckt. Für die diensttuenden Grenzsoldaten entsteht hier ein nahezu unlösbarer Konflikt, der durch die permanente politische Einflussnahme der SED-Führung in den Grenztruppen noch verschärft wurde.
Man hätte niemals diese Vorschrift übernehmen dürfen! Ob SCHIESSBEFEHL oder Dienstvorschrift, die volle Verantwortung für das Grenzregime hat die SED-Führung zu tragen, da kann sie sich nicht herauswinden.

PS: Die Gauckbehörde ist nun aber in solchem Maße auf STASI-Enthüllungssensationen fixiert, dass sie sich bei einer erforderlichen sachbezogenen Aufarbeitung der Geschichte selbst im Wege steht.
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