(Kalter Krieg) Schießbefehl an innerdeutscher Grenze
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Hat die Führung des SED-Regimes bisher immer behauptet, es habe keinen 'Schießbefehl' gegeben, hat die Außenstelle der Birthler-Behörde in Magdeburg nun in den Stasiunterlagen einen Schießbefehl für eine Einheit der Grenztruppen der DDR gefunden - in seinem Wortlaut klar und eindeutig.

Zitat:Stasi erteilte Spitzeldienst-Grenzern Schießbefehl

Vermutet wurde schon immer, dass an der innerdeutschen Grenze eingesetzte Stasi-Mitarbeiter auf flüchtende Soldaten schießen sollten. Nun fand sich ein einem Archiv ein Beleg für das rechtswidrige Edikt.

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In der Berliner Dienstanweisung für diese «Einsatzkompanie» vom 1. Oktober 1973 heißt es: «Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben.»

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