Heikles Thema! Partisanen erschießen!?
#19
Also bei Befehlsverweigerung wird man bei der BW mit Sicherheit nicht erschossen. Schon garnicht im Friedensfall und ohne Verfahren. Man ist sogar verpflichtet einen Befehl der eine Straftat beinhaltet zu verweigern und bei einer Ordnungswidrigkeit , ist dieser Auszufuehren wenn der Vorgesetzte darauf besteht , aber spaeter zu melden.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/wstrg/BJNR002980957BJNE002500315.html">http://bundesrecht.juris.de/wstrg/BJNR0 ... 00315.html</a><!-- m -->

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html">http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html</a><!-- m -->

Einfach mal einen der beiden Artikel lesen. Diese sollten die meisten Fragen klaeren.
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