Wildwuchs bei der Truppe
#17
Zitat:Verteidigungsministerium

Trotz Urteil: Bundeswehrsoldaten müssen Haare kurz tragen
veröffentlicht: 18.06.05 - 17:18


Berlin (rpo). Auch künftig müssen männliche Soldaten der Bundeswehr kurze Haare tragen. Der so genannte "Haar- und Barterlass" der Bundeswehr bleibe trotz eines anders lautenden Gerichtsurteils bestehen, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Samstag.

Der Sprecher bestätigte aber einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", wonach das Truppendienstgericht Süd in München den Erlass als verfassungswidrig verworfen hat. Es handele sich aber um einen Einzelfall, betonte er. Dem Bericht zufolge hatte ein 18-jähriger Soldat gegen den Erlass geklagt, der sich geweigert hatte, seinen 25 Zentimeter langen Zopf abzuschneiden.

Der Mann war daraufhin wegen Befehlsverweigerung in eine Zelle gesperrt und mit 150 Euro Geldbuße belegt worden. Nachdem Vorgesetzte ihm bis zu drei Wochen Arrest angedroht hatten, trennte sich der junge Mann zwar von seinem Kopfschmuck, legte aber Beschwerde ein.

Dem Erlass zufolge muss das Haar männlicher Soldaten am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Für weibliche Soldaten gilt indes nur die Einschränkung, dass sie den "vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung" nicht behindern dürfe. Das Gericht hielt diese Unterscheidung dem Magazinbericht zufolge für "unverständlich" und rügte den Befehl "Zopf ab" obendrein als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

In Bundeswehrkreisen hieß es, andere Gerichte hätten in ähnlich gelagerten Fällen für den Haar- und Barterlass geurteilt.
Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bbv-net.de/public/article/nachrichten/journal/justiz/94715">http://www.bbv-net.de/public/article/na ... stiz/94715</a><!-- m -->

Das einzige was für mich auch unverständlich ist, ist die Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Soldaten. Alles was ich oben schon zu Schmuck usw. aufgezählt habe ist für weibliche Soldaten wesentlich entschärfter. Dezentes Make-up und dezenter Schmuck sind für weibliche Soldaten erlaubt, genauso wie langes Haar, weil das dem Ausdrucksverhalten weiblicher Soldaten entspricht, auf Deutsch: das ist typisch für Frauen.

Wenn es um das Grundrecht auf Persönlichkeitsentfaltung geht, kann man die Wehrpflicht wiederrum komplett als nicht Verfassungsgemäß bezeichnen. Es wird das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit massiv beschnitten (Haar- und Barterlass, Uniformzwang, Zapfenstreich), das gleiche gilt für das Recht auf freie Meinungsäußerung ( der Paragraph 12 SG Kameradschaft wird höher gewichtet als die freie Meinungsäußerung), Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes ist durch die Kasernenpflicht für Soldaten unter 25 Jahren auch nicht gegeben, zudem muss der erste Wohnsitz am Stationierungsort gemeldet sein, usw.


Gruß NoBrain
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