Wildwuchs bei der Truppe
#13
Zitat:Müsste man dann nicht so konsequent sein und blonde Strähnchen, Dauerwellen, Ohrringe, Tattos und sonstiges auch gleich überdenken.
blonde Strähnchen - das Färben von Haaren, ist nur so lange erlaubt, wie es die Identifizierung anhand des Truppenausweises nicht erschwert bzw. unmöglich macht. Im Klartext: Auslegungssache des Chefs.

Dauerwelle - sieht bei den meisten Soldaten wahrscheinlich ziemlich lächerlich aus, da nicht genug Haarpracht für selbige vorhanden ist, ansonsten gilt das gleiche wie beim Haare färben.

Ohrringe - fällt unter offen getragenem Schmuck, ist eh nicht erlaubt, genauso wie irgenwelche anderen sichtbaren Piercings. Ein Zungenpiercing ist hier ein Grenzfall, habe aber bisher nicht erlebt, das jemanden die Herausnahme befohlen wurde.

Tattos - genauso wie wie offener Körperschmuck nicht erlaubt,das heißt das Tattos nicht an offenen Körperstellen angebracht werden dürfen. Auch wird erwartet das die Tattos nicht allzu groß und auffällig sind. Für den Dienstgebrauch heißt das, das man sich ruhig tätowieren lassen kann, allerdings nicht im Gesicht, Händen und Unterarmen.

Laut Spiegel wurde der Haarerlass aus folgenden Gründen wieder kassiert:

Zitat:"Hauterkrankungen, Infektionen und Parasitenbefall"

Im Frühjahr 1972 wurde es Schmidt allerdings zu bunt. Er gab am 15. Mai 1972 einen neuen Erlass heraus und kassierte damit seine liberale Haltung in Sachen "Wallelocken" bei den Soldaten wieder ein. In dem Ukas hieß es: "Das Haarnetz hatte infolge mangelnder Belüftung und durch weniger häufiges Kämmen die bei langen Haaren festgestellte Verfettung und Verschmutzung noch verstärkt. Außerdem hatte überlanges Haar Hauterkrankungen, Infektionen und Parasitenbefall sowie Erkältungskrankheiten begünstigt."
Quelle: BUNDESWEHR - Sorge vor der "German Hair Force" <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,361347,00.html">http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 47,00.html</a><!-- m -->

Gruß NoBrain
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