Völkermord an den Armeniern
#53
@Tayfi:
Nur weil etwas erst 1948 juristisch fixiert definiert wurde, heisst das noch lange nicht, dass es den entsprechenden Tatbestand davor nicht gegeben haben kann. Weil wenn dem so wäre, dann wäre, laut Deiner Argumentationsweise, auch der Holocaust kein Völkermord......
Willst Du das etwas so behaupten und auch unterschreiben?

Zitat:tayfi postulierte:
Der Begriff Völkermord ist ein juristischer Begriff, der von der Völkergemeinschaft( UN) geprägt ist. Auf eine Definition dieses Begriffes hat sich die UN erst 1948 geeinigt. Die Ereignisse im Osmanischem Reich waren also schon vor der Festlegung dieses Begriffes. Schon aus diesem Grunde kann ein "Völkermord" nicht vorliegen.
Zudem gibt es neben der juristischen auch eine moralische Komponente, die hier von vielen gerne aus Bequemlichkeitsgründen aussen vor gelassen wird. ISt ja viel einfacher, im denail zu leben, als Schwächen und Fehler zuzugeben.
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