15.09.2004, 15:46
@Mero
Tja Mero, eigentlich wäre von dir mal eine kleine Entschuldigung fällig, dürfte auch den Admins nicht gefallen das du mir und anderen hier wiedrholt etwas in den Mund zu legen versuchst das so nie erfolgte oder gesagt wurde. Ich sagte das diese Waffen weit entfernt von Völkerund Menschenrechten sind, ebenso von der Genfer Konvention, das ist meine Meinung, passt dir anscheinend nicht, macht aber nichts, ist so und ich bleibe dabei.
Wo steht das sie offiziel dagegen verstossen?, auch wenn sie das vor allem den USA zu verdanken haben da sie dagegen stimmen. Die Folgen und Wirkungen solcher Waffen werden schon seit zig Jahren von unzähligen Organisationen und Hilfswerken angeprangert. Wer sich ein wenig intensiver mit der Materie befasst, der stellt schnell fest das durch derartige Waffen teilweise unabsehbare Langzeitschäden für Mensch und Natur entstehen.
Einsatz Uranmunition heißt: Büchse der Pandora öffnen
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.sodi.de/report_artikel.php?von_wo=report_arch.php&artikel=141">http://www.sodi.de/report_artikel.php?v ... rtikel=141</a><!-- m -->
17.Nov.2003 ngo online
Der Grünen-Verteidigungsexperte Winfried Nachtwei betonte: "Der Einsatz von Streubomben läuft Bestimmungen des humanitären Kriegsvölkerrechts eindeutig zuwider." Streubomben gehörten zu den "unterschiedslos wirkenden Waffen", die wegen des hohen Prozentsatzes nicht explodierter Sprengkörper vor allem für die Zivilbevölkerung über lange Zeiträume eine tödliche Gefahr darstellten. Daher müsse "ein EU-weites Moratorium" gegen den Einsatz dieser Bomben vorangetrieben werden.
Peter Strutynski: Bei der Wahl der Waffen gibt es laut 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen wichtige Beschränkungen. Art. 35 verbietet z.B. "Waffen, Geschosse und Material", die "geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen". Hierzu sind mit Sicherheit die im NATO-Krieg gegen Jugoslawien eingesetzte Uran-Munition sowie natürlich auch die im Afghanistan-Krieg eingesetzten Streubomben zu rechnen. Letztere auch deshalb, weil ihre Wirkung als "unterschiedslos" anzusehen ist, d.h. sie kann gleichermaßen Kombattanten und Nichtkombattanten treffen.
Unter dieses Verbot könnten auch die neuerdings in den Höhlensystemen von Afghanistan eingesetzten "thermobarischen" Bomben fallen. Insofern nämlich als sie unnötige Leiden verursachen (besonders grausamer Tod durch Zerreißen der Lungen) und unterschiedslos alles Lebendige auch noch in den äußersten Verästelungen eines Höhlensystems treffen. Es gibt kein Entrinnen.
Peter Strutynski: Dies würde bedeuten, dass alle Waffen erlaubt wären, so lange sie nicht durch eine spezielle völkerrechtsverbindliche Konvention verboten werden. Das ist ein ganz unsinniges Argument, weil danach alle neu entwickelten Waffen erlaubt wären. Die Genfer Konvention (1. Zusatzprotokoll) sagt aber in Art. 36 ("Neue Waffen") ganz eindeutig, dass jede Vertragspartei "verpflichtet" sei, "bei der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel und Methoden der Kriegführung festzustellen, ob ihre Verwendung ... durch dieses Protokoll oder durch eine andere auf die Hohe Vertragspartei anwendbare Regel des Völkerrechts verboten wäre."
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Waffen/thermobarisch-int.html">http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/t ... h-int.html</a><!-- m -->
Tja Mero, eigentlich wäre von dir mal eine kleine Entschuldigung fällig, dürfte auch den Admins nicht gefallen das du mir und anderen hier wiedrholt etwas in den Mund zu legen versuchst das so nie erfolgte oder gesagt wurde. Ich sagte das diese Waffen weit entfernt von Völkerund Menschenrechten sind, ebenso von der Genfer Konvention, das ist meine Meinung, passt dir anscheinend nicht, macht aber nichts, ist so und ich bleibe dabei.
Wo steht das sie offiziel dagegen verstossen?, auch wenn sie das vor allem den USA zu verdanken haben da sie dagegen stimmen. Die Folgen und Wirkungen solcher Waffen werden schon seit zig Jahren von unzähligen Organisationen und Hilfswerken angeprangert. Wer sich ein wenig intensiver mit der Materie befasst, der stellt schnell fest das durch derartige Waffen teilweise unabsehbare Langzeitschäden für Mensch und Natur entstehen.
Einsatz Uranmunition heißt: Büchse der Pandora öffnen
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.sodi.de/report_artikel.php?von_wo=report_arch.php&artikel=141">http://www.sodi.de/report_artikel.php?v ... rtikel=141</a><!-- m -->
17.Nov.2003 ngo online
Der Grünen-Verteidigungsexperte Winfried Nachtwei betonte: "Der Einsatz von Streubomben läuft Bestimmungen des humanitären Kriegsvölkerrechts eindeutig zuwider." Streubomben gehörten zu den "unterschiedslos wirkenden Waffen", die wegen des hohen Prozentsatzes nicht explodierter Sprengkörper vor allem für die Zivilbevölkerung über lange Zeiträume eine tödliche Gefahr darstellten. Daher müsse "ein EU-weites Moratorium" gegen den Einsatz dieser Bomben vorangetrieben werden.
Peter Strutynski: Bei der Wahl der Waffen gibt es laut 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen wichtige Beschränkungen. Art. 35 verbietet z.B. "Waffen, Geschosse und Material", die "geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen". Hierzu sind mit Sicherheit die im NATO-Krieg gegen Jugoslawien eingesetzte Uran-Munition sowie natürlich auch die im Afghanistan-Krieg eingesetzten Streubomben zu rechnen. Letztere auch deshalb, weil ihre Wirkung als "unterschiedslos" anzusehen ist, d.h. sie kann gleichermaßen Kombattanten und Nichtkombattanten treffen.
Unter dieses Verbot könnten auch die neuerdings in den Höhlensystemen von Afghanistan eingesetzten "thermobarischen" Bomben fallen. Insofern nämlich als sie unnötige Leiden verursachen (besonders grausamer Tod durch Zerreißen der Lungen) und unterschiedslos alles Lebendige auch noch in den äußersten Verästelungen eines Höhlensystems treffen. Es gibt kein Entrinnen.
Peter Strutynski: Dies würde bedeuten, dass alle Waffen erlaubt wären, so lange sie nicht durch eine spezielle völkerrechtsverbindliche Konvention verboten werden. Das ist ein ganz unsinniges Argument, weil danach alle neu entwickelten Waffen erlaubt wären. Die Genfer Konvention (1. Zusatzprotokoll) sagt aber in Art. 36 ("Neue Waffen") ganz eindeutig, dass jede Vertragspartei "verpflichtet" sei, "bei der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel und Methoden der Kriegführung festzustellen, ob ihre Verwendung ... durch dieses Protokoll oder durch eine andere auf die Hohe Vertragspartei anwendbare Regel des Völkerrechts verboten wäre."
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Waffen/thermobarisch-int.html">http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/t ... h-int.html</a><!-- m -->