Islamistischer Terrorismus
#31
Herzlichen Glückwunsch Merowig, du schaffst es in deinen Posts einen der elementarsten Grundsätz der Menschenrechte zu ignorieren, das "habeas corpus" ( <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.netz-glossar.de/glossar/habeascorpus.html">http://www.netz-glossar.de/glossar/habeascorpus.html</a><!-- m --> ). Wenn sie keine Kriegsgefangenen sind, sind sie von mir aus Verbrecher, denen der Prozess gemacht werden soll und muss. Wie gesagt was ist der Status dieser Gefangenen? Ein Rechtsstaat kann meiner Ansicht nach Personen nicht einfach gefangennehmen, ohne ihnen irgendwelche Rechte zu geben.

Achja hier mal der Text der Genfer Konvention:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.rotkreuz.de/voelkerrecht/genfer_konventionen/">http://www.rotkreuz.de/voelkerrecht/gen ... ventionen/</a><!-- m -->
Zitat:Personen, die einer der folgenden Gruppen angehören, gelten als Kriegsgefangene und sind durch das III: Genfer Abkommen geschützt:
a) Soldaten und die ihnen gleichgestellten Personengruppen (siehe Art. 13 GA I/II, die ihnen gleichgestellt sind)
b) Bewaffnete Kräfte des besetzten Landes, sofern sie interniert wurden
c) Personen, die den genannten Gruppen angehören, die von neutralen oder nichtkriegführenden Staaten aufgenommen und interniert werden (Art. 4 GA III).


<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.drk.de/voelkerrecht/genfer_konventionen/g.html#Internierung">http://www.drk.de/voelkerrecht/genfer_k ... ternierung</a><!-- m -->
Kombattanten
Im Falle einer bewaffneten Auseinandersetzung ist generell zu unterscheiden zwischen Kombattanten und Zivilpersonen.
Als Kombattanten werden die regulären Angehörigen der Streitkräfte mit Ausnahme des Sanitäts- und Seelsorgepersonals angesehen.
Hinzu kommen die Besatzungen von Handelsschiffen und nichtmilitärischer Luftfahrzeuge, Personen, die den Streitkräften folgen, ohne in sie integriert zu sein, wie z. B. Heereslieferanten. Auch die Bevölkerung eines Gebietes fällt, wenn sie zu den Waffen greift, sich an die Regeln des Krieges hält und die Waffen offen trägt, unter dieses Abkommen. Ferner gilt das Abkommen auch für Mitglieder von Miliz- und Freiwilligenverbänden, vorausgesetzt, daß sie
a) eine Organisationsstruktur haben,
b) ein von weitem erkennbares Zeichen tragen,
c) die Waffen sichtbar bei sich führen und
d) sich während der Kämpfe an die Gesetze und Gebräuche des Krieges halten.
(Art. 13 GA I; 4 GA II/III; 43, 44 ZP I)
Haben Personen, die einer der oben bezeichneten Gruppe angehören keinen Kampfauftrag gelten sie trotzdem nicht als Zivilpersonen.
Das Sanitäts- und Seelsorgepersonal hat eine Sonderstellung, auf die aber unter dem Stichwort "Das Rote Kreuz als Schutzzeichen" noch näher eingegangen wird.
Erklär mir doch mal bitte warum die Taliban (NICHT Al quaida), nicht unter a) oder b) fallen. Die Taliban waren Soldaten des Regimes oder zumindest bewaffnete Kräfte, wie man an dieser Definition vorbeikommt möchte ich mal lesen.
Wer sogar versteht was er liest, ist nahezu unschlagbar. :evil:

Und apropos Verhaftungen von Bauern, es soll sowas wie Verwechslungen geben...

P.S. Wie Islamisten ihre Gefangenen behandeln ist hier nicht Thema, immerhin erheben die Amerikaner den Anspruch die "Guten" zu sein, da kann man ruhig mal ein paar Ansprüche erheben.

EDIT:
Ganz alleine bin ich mit meiner Meinung wohl nicht:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.forum-sicherheitspolitik.org/showtopic.php?threadid=319&time=1063348925">http://www.forum-sicherheitspolitik.org/show ... 1063348925</a><!-- m -->
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: