Europäische Union
(18.02.2023, 20:16)Broensen schrieb: Ich verlängere mein vorheriges Zitat aus dem DW-Beitrag:

Das hat nichts mit dem grundsätzlichen System zu tun, das bei Wikipedia dargestellt wird, sondern mit konkreten Vorwürfen, dass dieses Verfahren in der Praxis eben nicht den Anforderungen der EU an ein unabhängiges Verfassungsgericht entsprochen haben soll. Ich will das auch gar nicht werten oder beurteilen, dafür kenne ich mich zu wenig in EU-Verfassungsrecht und der polnischen Innenpolitik aus. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es hier konkret eben nicht darum geht, ob eine EU-Richtlinie nicht der polnischen Verfassung entspricht und deshalb dort nicht umgesetzt werden kann, was dann seitens der EU sanktioniert wird. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ob die EU hier Polens Souveränität angreift. Es geht bei der Klage um die Legitimität des real existierenden polnischen Verfassungsgerichtes und damit um die Einhaltung der freiwillig anerkannten EU-Grundregeln durch die polnische Regierung.

Mal von der logischen Seite betrachtet. Vorgänge aus dem Jahr 2015/16 nimmt die EU-Kommission 2021 zum Anlaß aktiv zu werden. In zeitlicher Abfolge zu der Entscheidung des poln. Verfassungsgerichtes, dass die poln. Verfassung(sgerichtsbarkeit) Vorrang gegenüber dem EU-Recht hat. Könnte natürlich nur ein dummer Zufall sein, aber wahrscheinlicher ist dass das Verfassungsgericht eben erst zum Problem wurde seitdem es nicht mehr der EU-Kommission genehme Urteile fällt. Nur stellt sich für mich die Frage was man überhaupt erreichen will. Wer sonst als das poln. Parlament soll denn die Verfassungsrichter wählen?
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