Europäische Union
Ich verlängere mein vorheriges Zitat aus dem DW-Beitrag:
Zitat:Die Kommission sei der Auffassung, dass der polnische Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfülle. Dies sei auch auf Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren für drei Richter im Dezember 2015 und bei der Auswahl seines Präsidenten im Dezember 2016 zurückzuführen.

Das hat nichts mit dem grundsätzlichen System zu tun, das bei Wikipedia dargestellt wird, sondern mit konkreten Vorwürfen, dass dieses Verfahren in der Praxis eben nicht den Anforderungen der EU an ein unabhängiges Verfassungsgericht entsprochen haben soll. Ich will das auch gar nicht werten oder beurteilen, dafür kenne ich mich zu wenig in EU-Verfassungsrecht und der polnischen Innenpolitik aus. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es hier konkret eben nicht darum geht, ob eine EU-Richtlinie nicht der polnischen Verfassung entspricht und deshalb dort nicht umgesetzt werden kann, was dann seitens der EU sanktioniert wird. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ob die EU hier Polens Souveränität angreift. Es geht bei der Klage um die Legitimität des real existierenden polnischen Verfassungsgerichtes und damit um die Einhaltung der freiwillig anerkannten EU-Grundregeln durch die polnische Regierung.
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