20.12.2003, 15:48
Es gibt im GG keinen Artikel, der Widerstand gegen das GG verbietet. Es gibt Art.20 IV GG, das sog. Widerstandsrecht, das Recht jedes Deutschen Widerstand gegen alle zu leisten, die die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollen.
Niemand zwingt dich dazu in Deutschland zu leben.
Zitat:Ich will keine entblöste Frau sehen, doch die Frau will es, welche Freiheit wird denn nun hier eingeschränktDeine Freiheit bestimmt nicht. Du kannst niemanden zwingen, nach deinen Vorstellungen zu leben, zumindest in der BRD nicht. Es soll in Deutschland durchaus üblich sein, ohne Kopftuch auf die Strasse zu gehen.
Niemand zwingt dich dazu in Deutschland zu leben.