Türkei
Zitat:Jacks postete
Zitat:Commandos postete
Jack :hand:

I. Staatsform
Artikel 1. Der Staat Türkei ist eine Republik.

II. Merkmale der Republik
Artikel 2. Die Republik Türkei ist ein im Geiste des Friedens der Gemeinschaft, der nationalen Solidarität und der Gerechtigkeit die Menschenrechte achtender, dem Nationalismus Atatürks verbundener und auf den in der Präambel verkündeten Grundprinzipien beruhender demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat.

III. Einheit, Amtssprache, Flagge, Nationalhymne und Hauptstadt des Staates
Artikel 3. Der Staat Türkei ist ein in seinem Staatsgebiet und Staatsvolk unteilbares Ganzes. Seine Sprache ist Türkisch.

Seine Flagge, deren Form durch Gesetz bestimmt wird, ist die rote Flagge mit weißem Halbmond und Stern.

Seine Nationalhymne ist der "Unabhängigkeitsmarsch".

Seine Hauptstadt ist Ankara.

IV. Unabänderliche Vorschriften
Artikel 4. Die Vorschrift des Artikels 1 der Verfassung über die Republik als Staatsform sowie die Vorschriften über die Prinzipien der Republik in Artikel 2 und diejenigen des Artikels 3 sind unabänderlich, das Einbringen eines Änderungsvorschlages ist unzulässig.
Boah! Die Argumentation hat mich jetzt wirklich umgehauen!
Kann ich wirklich nur eins sagen: OWNED~!
Und tschüss für dich :hand:
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