Türkei
Zitat:Jacks postete
@ Commandos
Tja,wenn man zu einer ordentlichen Diskussion nicht in der Lage ist sollte man sich vielleicht aus einem Diskussionforu raushalten.Mehr sag ich zu deinen lächerlichen Aussagen nicht. Außerdem ist mein Username Jacks!

Sicherlich ist die Forderung einer Autonomie der kurdischen Provinzen sehr weit gegriffen.Aber sie wäre eine Möglichkeit,den Weg zu Ende zu gehen.Den richtigen Weg,den Weg,in dem beiden Ethnien friedlich zusammen leben können.Eine Autonomie würde die Türkei mit Sicherheit nicht spalten,weil es eben nur eine Autonomie ist.Dies wird in genug anderen Ländern,in denen es ähnliche Probleme gibt, ähnlich gemacht.

Die Frage ist halt nur,ist die Türke mit ihrem Selbstverständnis bereit dazu? Wenn ja,wäre es Weg. ich sage ja nicht mal das es der unbedingt richtige ist.

Nur muss man halt mal Versuchen,die Probleme anzupacken,anstatt sie unter den Tisch zu kehren. Dann würde nämlich der Pkk der Boden entgültig der Boden unter den Füßen weggezogen werden.
Jack :hand:

I. Staatsform
Artikel 1. Der Staat Türkei ist eine Republik.

II. Merkmale der Republik
Artikel 2. Die Republik Türkei ist ein im Geiste des Friedens der Gemeinschaft, der nationalen Solidarität und der Gerechtigkeit die Menschenrechte achtender, dem Nationalismus Atatürks verbundener und auf den in der Präambel verkündeten Grundprinzipien beruhender demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat.

III. Einheit, Amtssprache, Flagge, Nationalhymne und Hauptstadt des Staates
Artikel 3. Der Staat Türkei ist ein in seinem Staatsgebiet und Staatsvolk unteilbares Ganzes. Seine Sprache ist Türkisch.

Seine Flagge, deren Form durch Gesetz bestimmt wird, ist die rote Flagge mit weißem Halbmond und Stern.

Seine Nationalhymne ist der "Unabhängigkeitsmarsch".

Seine Hauptstadt ist Ankara.

IV. Unabänderliche Vorschriften
Artikel 4. Die Vorschrift des Artikels 1 der Verfassung über die Republik als Staatsform sowie die Vorschriften über die Prinzipien der Republik in Artikel 2 und diejenigen des Artikels 3 sind unabänderlich, das Einbringen eines Änderungsvorschlages ist unzulässig.
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