Iranisches Atomprogramm
Zitat:Turin postete
Bist du nicht Jurist? Du müsstest doch die Relevanz des Wortlautes klar einordnen können. Ist mir schleierhaft, warum wir noch diese Diskussion führen müssen. Rolleyes
... um mit Ludwig Thoma zu sprechen: ich bin kein Volljurist sondern nur ein Halbdepp Wink - aber das macht nichts, denn bei zwei Juristen gibts mindestens drei Meinungen .....

Zitat:bastian postete
Zunächst den Wortlaut bzw. die grammatikalische Auslegung; der Wortlaut verpflichtet nur dazu Verhandlungen zu unternehmen und zu keinerlei einseitigen Abrüstungschritten. Es soll über Abrüstung und nukleare Entwaffnung verhandelt und ein Vertrag geschlossen werden.
....
....Wenn ich die USA aus diesem Vertrag auf einseitige Abrüstung verklagen sollte, würde ich davon abraten.
die USA wird ohnehin niemand verklagen, aber Du hast bei der philologischen Interpretation von Artikel VII drei Dinge übersehen:
Zitat:Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über (1) wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und (2) zur nuklearen Abrüstung sowie (3) über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle
es bestehen also die Verpflichtung, über redliche Verhandlungen drei Verträge abzuschließen, über:

1. wirksame Maßnahmen über die Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft

2. eine nukleare Abrüstung und

3. eine allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Diese Reihenfolge ist nicht zufällig, und jetzt schauen wir uns die Ergebnisse an:

zu 1.
a) Der SALT-I-Vertrages wurde am 26. Mai 1972 während eines Staatsbesuches von Nixon in Moskau unterzeichnet.
Der SALT-I-Vertrag verpflichtete die beiden Supermächte "die Zahl ihrer ballistischen Raketenabwehrsysteme (ABM) zu begrenzen."
b)
Der SALT-II-Vertrag (Text unter <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.peterhall.de/treaties/salt2/salt21.html">http://www.peterhall.de/treaties/salt2/salt21.html</a><!-- m --> ) wurde am 18. Juni 1979 unterzeichnet. Er legte "eine genaue zahlenmässige Begrenzung jeden Typs und Untertyps der strategischen Trägermittel fest und führte zu jedem Typ spezielle Definitionen an. In ihm wurde die Vernichtung sämtlicher Trägermittel, die die vorgeschriebene Zahl überschritt, festgelegt, Tests und Weiterentwicklung bestimmter Trägermittelkategorien wurden aber nicht verhindert. Der SALT-II-Vertrag trat jedoch nie in Kraft, da er beim US-Senat auf heftigen Widerstand stiess. Dennoch hielten sich die Sowjetunion und die USA an die Abmachung
Quellen: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.wien-vienna.at/geschichte.php?ID=84">http://www.wien-vienna.at/geschichte.php?ID=84</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.fas.org/nuke/control/salt2/">http://www.fas.org/nuke/control/salt2/</a><!-- m -->

zu 2.
Weitere ernsthafte Verhandlungen nach dem (vom US-Senat gekippten) SALT-II zur vollständigen nuklearen Abrüstung? - Fehlanzeige - und insoweit schon ein eindeutiger Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag
(die Verpflichtung in Art. XIV von SALT II
Zitat:Jede Vertragspartei verpflichtet sich, unmittelbar nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages aktive Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, sobald wie möglich zu einem Einvernehmen über weitere Maßnahmen für die Begrenzung und Verminderung der Strategischen Rüstungen zu gelangen. Es ist ferner Ziel der Vertragsparteien, weit vor 1985 eine Vereinbarung zu schließen, die die SOW begrenzt und nach dem Auslaufen dieses Vertrags an dessen Stelle tritt.
bindet nur die beiden Unterzeichnerstaaten von SALT II, und das auch erst nach dem Inkrafttreten, dessen Scheitern der US-Senat zu verantworten hat - aber die Verhandlungsverpflichtung aus dem Atomwaffensperrvertrag gegenüber den anderen Unterzeichnerstaaten besteht auch ohne SALT II weiter)

zu 3.
brauchen wir gar nicht erst zu diskutieren

Dann zur teleologischen Interpretation:
Ziel und Sinn des Atomwaffensperrvertrages war,

1.
das nukleare Wettrüsten zu beenden

2.
die Welt wieder atomwaffenfrei zu machen.
Dazu sollten
a) die nuklearen "Habenichtse" weiter auf Atomwaffen verzichten und
b) die Nuklearmächte auf ihre Atomwaffen - nach ernsthaften Verhandlungen - vollständig verzichten ....

3.
sollte danach eine vollständige Abrüstung aller (!) Vertragsstaaten erfolgen.

Von diesen Zielen sehe ich nichts erfüllt

zu 1.
das nukleare Wettrüsten geht weiter (jetzt mit immer kleineren Bomben und "schmutzigen Granaten")

zu 2.
seit dem vom US-Senat verursachten Scheitern von SALT II fehlen die ernsthaften Verhandlungen mit dem Ziel, auf die Atomwaffen vollständig zu verzichten

zu 3.
brauchen wir eh nicht drüber zu reden ....

Wir haben von den anerkannten juristischen Interpretationsmethoden schon mit zweien ein übereinstimmendes Ergebnis erreicht. Die historische Interpretation wird kein anderes Ergebnis bringen - und die systematische Interpretation unter Einbeziehung von Verträgen wie SALT I und SALT II lässt auch kein anderes Ergebnis erwarten. Aber bereits aus dem Vorliegenden ergibt sich eindeutig:

Schlußfolgerung:
1.
die Beendigung des nuklearen Wettrüstens "in naher Zukunft" ist schon an SALT II gescheitert, was in der Verantwortung der USA liegt.
Obwohl Tests und Weiterentwicklung bestimmter Trägermittelkategorien nicht verhindert wurden trat der SALT-II-Vertrag nie in Kraft, da er beim US-Senat auf heftigen Widerstand stiess.

2.
die vertragliche Verpflichtung, ernsthafte (redliche) Verhandlungen über eine nukleare Abrüstung zu führen .... liegt seit SALT II auf Eis und damit

3.
ist auch das vertraglich verpflichtete Ziel der Atomarstaaten, eine (vollständigen) nuklearen Abrüstung zu vereinbaren, nicht einmal im Ansatz erfüllt ....

4.
nachdem die Atomwaffenstaaten nicht einmal die von Turin konzedierte Verpflichtung zu Verhandlungen erfüllen (geschweige denn die ursprüngliche Zielsetzung der vollständigen nuklearen Abrüstung noch anzustreben scheinen) kann man es den "Habenichtsen" nicht verdenken, wenn diese inzwischen die Sinnhaftigkeit eines Vertrages hinterfragen, der anstelle einer vollständigen atomaren Abrüstung lediglich den Status der Atommächte absichert.
Damit wird der ursprüngliche Sinn und Zweck des Vertrages - eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen - in sein Gegenteil verkehrt.
Und damit sind wir wieder beim Thema: :ot:out
das iranische Atomprogramm ....
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