Iranisches Atomprogramm
Zitat:Nimmt man die juristischen Interpretationsvarianten - von der ich so nicht viel halten würde - dann kann man mit guter Rhetorik und schwammigem Text wie hier so ziemlich alles herauslesen, was man will
Dann machen wird doch mal was Thomas nicht mag, den Text systematisch nach juristischen Interpretationsschemata angehen;
Zunächst den Wortlaut bzw. die grammatikalische Auslegung; der Wortlaut verpflichtet nur dazu Verhandlungen zu unternehmen und zu keinerlei einseitigen Abrüstungschritten. Es soll über Abrüstung und nukleare Entwaffnung verhandelt und ein Vertrag geschlossen werden.

Jetzt wirds diffiziler; sehen wir uns den systematischen Zusammenhang der Bestimmung im Gesamttext des Vertrages an, schauen wir uns mal ein paar Bestimmungen an, die Präambel
Zitat:Desiring to further the easing of international tension and the strengthening of trust between States in order to facilitate the cessation of the manufacture of nuclear weapons, the liquidation of all their existing stockpiles, and the elimination from national arsenals of nuclear weapons and the means of their delivery pursuant to a Treaty on general and complete disarmament under strict and effective international control,
oder Article VII
Zitat:Nothing in this Treaty affects the right of any group of States to conclude regional treaties in order to assure the total absence of nuclear weapons in their respective territories
Ziel des Vertrages ist es also alle Nuklearwaffen in ferner Zukunft durch Verhandlungen abzuschaffen.
Vor allem wegen der eindeutigen Formulierungen in den ersten beiden Artikeln, die die Nichtweiterverbreitung von A-Waffen in wesentlich deutlicheren Worten regeln, würde ich aus Article VI keine Verpflichtung zur Abrüstung herleiten wollen, zumindest keine juristisch Handfeste. Wäre eine solche gewollt gewesen, hätte man Article VI wie Article I und II formulieren sollen.

Zur historischen Auslegung, ich würde den Vertrag als Besitzstandswahrervertrag interpretieren wollen, der in Article VI ein kleines unverbindliches Trostpflaster enthält. So etwas wie "Motive" bei einem Gesetz gibt es bei diesem Vertrag nicht. Interessant wären die Verhandlungsprotokolle zu Art. VI.

Eine systematische Auslegung nach Sinn und Zweck des Vertrages macht hier wohl kaum Sinn, da jeder dann genau das rein liest was er da drin finden möchte.

Grammatikalisch und systematisch kann man aus dem Vertrag aber nur mit sehr viel Winkeladvokatur eine unmittelbare Abrüstungsverpflichtung herauslesen und darüber kommt man mE nur sehr schwer hinweg.

Wenn ich die USA aus diesem Vertrag auf einseitige Abrüstung verklagen sollte, würde ich davon abraten.
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