03.03.2006, 20:36
Zitat:aber nicht abgeschafft, denn internationales / europäisches recht (??) verhindert meiner kenntnis nach die wiedereinführung der wehrpflicht nach der abschaffung per gesetz. anstelle der wehrpflicht tritt ein freiwilliger dienst in staatlichen und / oder öffentlichen, caritativen organisationen, ähnlich dem derzeitigen freiwilligen sozialen jahre (fsj).Zu ersterem, wüsste nicht dass europäisches Recht die Wehrpflicht verbietet.
Die Idee mit dem Arbeitsdienst für ein Jahr ist gut, aber verfassungswidrig. Mit Art.12 GG ist der Spaß nicht zu vereinbaren; kein Deutscher darf zur Arbeit gezwungen werden. eine Grundgesetzänderung würde auch nichts helfen. Die Wehrpflicht wurde vom BVerfG auch nur für verfasssungsgemäß gehalten, um die BRD und das Grundgesetz zu verteidigen. Für etwas anderes, als um den Staat und seine Einrichtungen zu verteidigen, ist ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen eher nicht gerechtfertigt.
Wie gesagt gute Idee, klappt aber nicht, da das BVerfG eine solche Regelung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kippt.