04.02.2006, 20:08
Paragraph 166 StGB
Die einschlägige Norm des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:
Paragraph 166. Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (Paragraph 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (Paragraph 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Auszug aus Paragraph 11 Abs. 3 StGB:
Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen gleich.
Paragraph 166 StGB dient dem öffentlichen Frieden in seiner religiösen und weltanschaulichen Ausprägung durch den Toleranzgedanken. Er soll Anstand und Fairneß in der religiösen bzw. weltanschaulichen Auseinandersetzung bewahren.
Der Prophet Mohammed wurde mit einem Bombenturban gezeigt, die transportierte Botschaft dahinter dürfte(jedem) klar sein.
Darum verstossen diese Karikaturen gegen dieses gesetzt.
Die einschlägige Norm des Strafgesetzbuches (StGB) lautet:
Paragraph 166. Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (Paragraph 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (Paragraph 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Auszug aus Paragraph 11 Abs. 3 StGB:
Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen gleich.
Paragraph 166 StGB dient dem öffentlichen Frieden in seiner religiösen und weltanschaulichen Ausprägung durch den Toleranzgedanken. Er soll Anstand und Fairneß in der religiösen bzw. weltanschaulichen Auseinandersetzung bewahren.
Der Prophet Mohammed wurde mit einem Bombenturban gezeigt, die transportierte Botschaft dahinter dürfte(jedem) klar sein.
Darum verstossen diese Karikaturen gegen dieses gesetzt.