Wehrpflicht oder Berufsarmee?
zu diesem thread in diese meldung ganz interessantes aus der netzeitung vom 4. januar 2006:
Zitat:Bund will mehr Wehrpflichtige einberufen
Der Bund will die Wehrpflicht wieder mehr zur Pflicht machen: Im Verteidigungsministerium ist von einer deutlichen Erhöhung der Einberufungsquote die Rede.

Künftig sollen wieder mehr Wehrpflichtige auch tatsächlich ihren Dienst bei der Bundeswehr leisten. Das Verteidigungsministerium will zur Erhöhung der Wehrgerechtigkeit die ursprüngliche Zielvorgabe von jährlich 30.000 Einberufungen deutlich anheben, berichtet die «Leipziger Volkszeitung» unter Berufung auf den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU). [...]
hier stellt sich jetzt allerdings die frage, in welchen verwendungen diese wehrpflichtigen eingesetzt werden sollen. denn bei abschluss der reform(en) (auch zur beschönigung transformation genannt Wink ) werden sämtliche einsatzverbände nur noch aus frewilligen, zeit- und berufssoldaten bestehen. wo sollen dann die wehrpflichtigen eingesetzt werden? ich sehe da die möglichkeiten des stabsdienstes (die den wehrdienst nicht gerade attraktiv erscheinen lassen werden) sowie sicherungsaufgaben, z.b. in heimatschutzverbänden oder - wie vom baytischen innenminister beckstein vorgeschlagen - in der grenzsicherung. denn die wehrpflicht soll - wenn sie erhalten wird - nicht aus prinzip erhalten werden, sondern die wehrpflichtigen sollen eine sinnvolle aufgabe erfüllen.

für die zukunft der wehrpflicht sehe ich 3 möglichkeiten:
1.) die beibehaltung des derzeitigen modells: dies ermöglicht jedoch eine vielzahl von klagen gegen die bestehende einberufungspraxis und wird über kurz oder lang zum ende der wehrpflicht führen.
2.) die allgemeine wehrpflicht wird durch ein pflichtjahr (halbjahr, was auch immer) ersetzt, in dem der wehrdienst nur eine möglichkeit darstellt. der diensr wäre für männer und frauen.
3.) die wehrpflicht wird ausgesetzt und noch freiwillige eingezogen: also praktisch eine berufsarmee. abgeschafft wird sie jedoch nicht, da eine wiedereinführung schwer mit den grundgesetz zu vereinbaren wäre.
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