22.12.2005, 20:28
@Shahab
Ich denke da steckt mehr dahinter. Wenn jemand sich wirklich nur beim Hochseeangeln in die Hoheitsgewässer eines Landes verirrt, dann wird er doch eigentlich gebordet, eventuell in den nächsten Hafen verbracht, Identität der Besatzung wird festgestellt, Bootseigentümer und Nationalität festgestellt dann gibt es ein saftiges Strafgeld eine eindeutige Belehrung und das Boot wird wieder hinauseskortiert aus den Hoheitsgewässern.
Hier aber wird der Mann, und sein Bekannter wohl auch seit über drei Wochen an einem unbekannten Ort im Iran festgehalten und zur Botschaft gab es nur kurzen telefonischen Kontakt. So langsam können doch iranische Behörden nicht sein, insbesondere nicht bei so einem, vergleichsweise, Bagatelldelikt. Also gibt es entweder eindeutige Hinweise die einen Spionageverdacht nahe legen oder ein anderes schweres Verbrechen, wie z.B. Drogenschmuggel. Ich weiß nicht wie lange man Menschen im Iran ohne richterlichen Beschluss festhalten darf (in Deutschland sind es 48 oder 24 Std. glaube ich), aber für einen richterlichen Beschluss braucht man in einem Rechtsstaat immer noch gewisse Vorraussetzungen wie Beweise, Gefahr der Verdunkelung/Verschleierung und vor allem den begründeten Verdacht einer schweren Straftat. Und verstöße gegen das Fischerei- und Jagdgesetz, in diesem Fall Wildern fallen wohl eher nicht unter die Kategorie eines Kapitalverbrechens. Deswegen wundere ich mich was da wirklich vor sich geht.
Gruß NoBrain
Ich denke da steckt mehr dahinter. Wenn jemand sich wirklich nur beim Hochseeangeln in die Hoheitsgewässer eines Landes verirrt, dann wird er doch eigentlich gebordet, eventuell in den nächsten Hafen verbracht, Identität der Besatzung wird festgestellt, Bootseigentümer und Nationalität festgestellt dann gibt es ein saftiges Strafgeld eine eindeutige Belehrung und das Boot wird wieder hinauseskortiert aus den Hoheitsgewässern.
Hier aber wird der Mann, und sein Bekannter wohl auch seit über drei Wochen an einem unbekannten Ort im Iran festgehalten und zur Botschaft gab es nur kurzen telefonischen Kontakt. So langsam können doch iranische Behörden nicht sein, insbesondere nicht bei so einem, vergleichsweise, Bagatelldelikt. Also gibt es entweder eindeutige Hinweise die einen Spionageverdacht nahe legen oder ein anderes schweres Verbrechen, wie z.B. Drogenschmuggel. Ich weiß nicht wie lange man Menschen im Iran ohne richterlichen Beschluss festhalten darf (in Deutschland sind es 48 oder 24 Std. glaube ich), aber für einen richterlichen Beschluss braucht man in einem Rechtsstaat immer noch gewisse Vorraussetzungen wie Beweise, Gefahr der Verdunkelung/Verschleierung und vor allem den begründeten Verdacht einer schweren Straftat. Und verstöße gegen das Fischerei- und Jagdgesetz, in diesem Fall Wildern fallen wohl eher nicht unter die Kategorie eines Kapitalverbrechens. Deswegen wundere ich mich was da wirklich vor sich geht.
Gruß NoBrain