24.08.2005, 16:35
Edit (nochmal ganz neu):
Was mich bedenklich stimmt, dass so ein Mordaufrauf im Fernsehen nicht sofort ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Also bei uns würde da der §140 StGB prädestiniert.
Was mich bedenklich stimmt, dass so ein Mordaufrauf im Fernsehen nicht sofort ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Also bei uns würde da der §140 StGB prädestiniert.