01.11.2003, 20:21
tja, unabhängig von persönlicher Einstellung:
das ist die Konsequenz, wenn sich der Staat ausdrücklich die "religiöse Neutralität" in seine Grundregeln reinschreibt,
und ein Staatsdiener hat nunmal auch die Verfassung zu berücksichtigen
auf Deutschland übertragen:
das Kopftuch als religiöeses Symbol ist aus staatlicher Sicht bei der Verpflichtung zur religiösen Neutralität des Staates genauso zu werten wie das Wandkruzifix - der zur Neutralität verpflichtete Staat kann nicht die eine religiöse Äusserung unterstützen und zulassen, die andere aber verbieten;
etwas anderes würde gelten, wenn sich der Staat (z.B. in der europäischen Verfassung) nicht nur den Gottesbezug sondern ausdrücklich das Christentum als Grundlage reinschreibt
das ist die Konsequenz, wenn sich der Staat ausdrücklich die "religiöse Neutralität" in seine Grundregeln reinschreibt,
und ein Staatsdiener hat nunmal auch die Verfassung zu berücksichtigen
auf Deutschland übertragen:
das Kopftuch als religiöeses Symbol ist aus staatlicher Sicht bei der Verpflichtung zur religiösen Neutralität des Staates genauso zu werten wie das Wandkruzifix - der zur Neutralität verpflichtete Staat kann nicht die eine religiöse Äusserung unterstützen und zulassen, die andere aber verbieten;
etwas anderes würde gelten, wenn sich der Staat (z.B. in der europäischen Verfassung) nicht nur den Gottesbezug sondern ausdrücklich das Christentum als Grundlage reinschreibt