04.02.2005, 17:18
Zitat:Turin posteteGlaube ich nicht. Wen der Zwangseinzug nach dem gleichem Prinzip funktioniert wie aktuell bei der BW dan duerfe es kein problem geben.
Aber das mit dem Zwangseinzug dürfte rechtlich nicht machbar sein, da so ein extrem selektives System ganz schnell per Klage (weil ungerecht) zum Einsturz gebracht werden dürfte.
Oder eine reine zufalls Auslosung waere fuer alle gleich.
Auserdem wer hat gesagt das das leben fair is

Aber das mit dem Pflichtjahr ist keine schlechte Idee, vor allem wen er laenger dauert als die Wehrpflicht, was die wehrpflicht wiederum atraktiver macht.