20.01.2005, 11:41
4. Organisation
Im Schwäbischen Bund ist eine Tendenz zur zunehmenden Institutionalisierung zu erkennen, vor allem beim Bundesgericht, aber auch beim Bundesrat. So sind neben vorgeblich modernen Elementen auch klassische mittelalterlichen Elementen zu erkennen:
Einerseits ist bei den Bundeshauptleuten eine klare Qualifikation zu erkennen, was dem späteren bürokratischen Denken ähnlich ist. Andererseits ist in den Bundesräten ein außerordentlicher Nepotismus zu erkennen. Allerdings bildeten gerade diese ständeübergreifenden personellen Vernetzungen zusammen mit einer hohen personellen Kontinuität des Führungspersonals wichtige Voraussetzungen für die doch gute Funktionsfähigkeit des Bundes.
Sehr wichtig beim Bund waren die Probleme genossenschaftlicher Organisationsformen, die durch die hohe Fluktuation der Mitglieder und die gewaltige ständische und machtpolitische Ungleichheit erschwert wurden.
Den Ausgleich zwischen dem genossenschaftlichen Prinzip, dessen wichtiger Bestandteil ja die Gleichheit seiner Mitglieder ist, und diesen enormen Unterschieden zu finden war für den Erhalt des Schwäbischen Bundes von essentieller Bedeutung.
Dies wurde durch das – anders als im Reich – streng praktizierte Majoritätsprinzip sowie das bereits erwähnte freie Mandat der Bundesräte erreicht. Sonst notwendige Demonstrationen des Ranges ihrer entsendenden Obrigkeiten sowie Sessionsstreitigkeiten blieben daher dem Bunde fern. Dadurch war es den Mindermächtigen ermöglicht die Fürsten zu überstimmen
Mitgliederversammlungen
Die Politische Kommunikation spielte sich in ganz wesentlichen Massen auf Mitgliederversammlungen ab. Doch alleine die räumliche Distanz zwischen den Mitgliedern ließ keine häufigen Sitzungen zu. Darüber hinaus widersprachen die ständischen Fakten dem genossenschaftlichen Prinzip, weshalb Vollversammlungen der Bundesmitglieder nur in der Form von ständisch getrennten Tagungen der Städte und des Adels stattfanden.
Die Traditionell als Mahnungen bezeichneten und von den jeweiligen Hauptleuten einberufenen Versammlungen hatten vor allem drei Funktionen inne:
- Die Wahlen von Hauptleuten und Räten als delegierten Entscheidungsträgern,
- Die meist mit der Wahl kombinierte Rechungslegung
- gemeinsame Stellungnahmen des Standes zu wichtigen politischen Fragen.
Eine Verbindliche Beteiligung von Vollversammlungen an politischen Entscheidungen war allerdings nur für die Aufnahme neuer Mitglieder vorgesehen.
Bundeshauptleute
Die Bundeshauptleute, das geschäftsführende Direktorium, wurden jährlich auf von ihnen einberufenen Mahnungen zusammen mit den ihnen zugeordneten vier bis zwölf Räten gewählt. Weitere Mahnungen sollten von den Hauptleuten nur in besonders wichtigen Dingen einberufen werden. Ihnen oblag die Einberufung des Bundesrates, welchen sie auch leiteten. Klagen von Mitgliedern ihres Standes wurden zunächst vor sie gebracht, sie leiteten sie dann weiter. Sie schrieben die Bundestage aus, teilten den Mitgliedern Tagesordnung und Tagungsort mit und versendeten die Bundesabschiede. Sie traten nach außen als die Repräsentanten des Bundes auf, blieben aber trotz ihrer Wichtigkeit für die bundesintere Kommunikation an den Bundesrat als höchstes Entscheidungsgremium gebunden.
Bundestage
Das Gremium, das nach dem Wortlaut der Bundesordnungen über die Bundespolitik entschied war der Bundesrat. Er war zuständig sowohl für die schiedsrichterlichen wie auch die exekutiven Belange der Einung. Der Bundesrat tagte ab 1496 mindestens einmal jährlich, legte bei jedem Abschied der Bundesversammlung den Termin der nächsten Versammlung fest und konnte aufgrund von akutem Handlungsbedarf von dem entsprechenden Hauptmann eines jeden Bundesstandes einberufen werden. Der Bundestag tagte im Schnitt meist 4 bis 6 Mal pro Jahr
5. Wo wird er aktiv?
1499 Schweizerkrieg
1504 Landshuter Erbfolgekrieg
1519 Vertreibung Ulrichs von Württemberg
1523 Zug gegen die fränkische Ritterschaft
1525 Bauernkrieg
Ende Februar fiel Herzog Ulrich nach Württemberg ein und veranlasste die Sammlung eines Bundesheers. Nachdem Herzog Ulrich erneut vertrieben war hatte der Befehlshaber Georg Truchseß von Waldburg den Rücken frei um sich gegen die Bauern zu wenden. Von Anfang Februar bis zum Beginn der Kämpfe Anfang April wurden Verhandlungen mit den Bauern geführt, offensichtlich aber nur zu dem Zweck die nötige Zeit für die bündischen Rüstungen zu gewinnen. Am 29. März kam es zu einem ersten kleineren Gefecht bei Laupheim, danach wandte er sich gegen den Baltringer Haufen, der in die Wälder der Schwäbischen Alb flüchtete, wo Reiterei und Geschütze nutzlos gewesen wären. Stattdessen marschierte er gegen den Leipheimer Haufen, vernichtete diesen völlig und ließ die drei Anführer köpfen. Danach zog er wiederum gegen den Baltringer Haufen, der in die Herrschaften Waldburg, Zeil und Wolfegg eingedrungen war und dort die Schlösser belagerte. Truchseß konnte ihn, da er zersplittert war, am 11. April in Einzelgefechten schlagen, und vernichten. Als er daraufhin gegen den Seehaufen zog bestand dieser Haufen jedoch das Gefecht. Als dem Truchseß kund wurde, dass auch der Allgäuer und der Hegauer Haufen heranmarschierten, schloss er am 17. April den Weingartner Vertrag. Danach zog er nach Böblingen gegen den Hellen Haufen und handelte auch mit diesem einen Waffenstillstand aus, den er 12. Mai brach und die Bauern zu einer Entscheidungsschlacht zwang, in der er sie vernichtete. Er errang danach Sieg um Sieg gegen die Bauern, meist durch Verrat oder Bestechung. So ließen am 7. Juni die Würzburger Bürger heimlich die Truppen in die Stadt, wodurch die dort befindlichen 5000 überraschten Bauern zur Kapitulation gezwungen wurden.
Bei dem Allgäuer Haufen, der sich am längsten hielt, entschied ebenfalls Verrat am Ende die Schlacht, weil sich einige Hauptleute und Geschützmeister von Truchseß kaufen ließen, um anschließend den Pulvervorrat zu verbrennen und den Bauernhaufen, strategisch in eine solche Lage zu bringen, dass er von Truchseß besiegt werden konnte. Als sich dann ein Teil der versprengten Truppenteile der Bauern wieder sammelte und verschanzte, ließ Truchseß fast 200 Dörfer in der Umgebung niederbrennen und schnitt ihnen den Nachschub ab, sodass die Bauern im Angesicht ihrer brennenden Häuser und vor Hunger kapitulierten.
6. Involvierung in den Bauernkrieg
29. März 1525 Schlacht bei Laupheim
Anfang April – Verjagen des Baltringer Haufens
4. April 1525 Schlacht bei Leipheim
11. April 1525 Vernichtung des Baltringer Haufens
Keine Entscheidung gegen den Seehaufen
17. April Weingartner Vertrag mit dem Seehaufen, dem Allgäuer Haufen und dem Hegauer Haufen, da diese zu stark waren.
12. Mai Sieg gegen den „Hellen Haufen“ nach Vertragsbruch durch von Waldburg
Anschließend weitere Siege gegen einzelne Bauernhaufen meist durch Verrat oder bewusste Fehlinformation der mit ihnen Verbündeten Städte
7. Juni Würzburg öffnet nach heimlicher Absprache die Tore der Stadt wodurch von Waldburg die dort befindlichen 5000 Bauern und ihre Anführer gefangen nehmen konnte.
In den folgenden Jahren der Reformation zerbricht der Bund 1534 an den unterschiedlichen konfessionellen Standpunkten seiner Mitglieder: die Reichsstädte waren in der Regel reformatorisch, die adligen Territorialherrscher altgläubig (römisch-katholisch).
Erklärungen:
Reichsregiment: Im Zuge der Reichsreform geforderte, noch über dem Kaiser stehende ständische Regierung; erstes Reichsregiment 1500-02; zweites Reichsregiment 1521-30. Beide Reichsregimente scheiterten infolge ihrer Machtlosigkeit und ihres Geldmangels.
1522:
Der Adel, der seinen Einfluss und seine Macht an die Fürsten verlor, und dessen finanzielle Verhältnisse eher schlechter als besser wurden, versuchte eine Säkularisierung der geistlichen Fürstentümer zu erreichen, um sich an deren Gütern zu bereichern. Ein bedeutender Verfechter dieser Politik war der Ritter Franz von Sickingen, ein begeisterter Anhänger Luthers, der unter der Losung "Evangelium, Freiheit, Gerechtigkeit" den Kampf gegen die "Pfaffenherrschaft" aufnehmen wollte und dessen Ziel es war, das geistliche Kurfürstentum Trier in ein weltliches zu verwandeln und sich selbst eine fürstliche Herrschaft zu errichten. So zog er mit einem Heer 1522 nach Trier, wo er allerdings durch die Truppen des Landgrafen von Hessen und des Kurfürsten von der Pfalz, die dem geistlichen Kurfürsten von Trier zur Hilfe gekommen waren, geschlagen wurde und - vom Adel, der durch diese Aktion der Fürsten eingeschüchtert worden war, im Stich gelassen - tödlich verwundet starb.
Georg III. Truchseß von Waldburg-Zeil (1488-1531) war der bekannteste Vertreter seiner Familie im 16. Jahrhundert.
1508 diente er dem umstrittenen Herzog Ulrich von Württemberg, 1516 kämpfte er für Bayern an der Seite Kaiser Maximilians in Oberitalien gegen Frankreich und die lombardischen Städte.
In den Folgejahren führte er vor allem Aufträge für den schwäbischen Bund aus. 1519 vertrieb er in dessen Auftrag seinen ehemaligen Herrn Herzog Ulrich aus Württemberg.
Als Bauernjörg wurde er vor allem durch seine Rolle im Bauernkrieg berühmt und auch berüchtigt. Unter seiner Führung wurde ein Bauernhaufen nach dem anderen zerschlagen.
1525 übernahm er die Statthalterschaft im Herzogtum Württemberg.
Dr. Peter Scheck, Stadtarchivar von Schaffhausen:
„Aber auch auf dem Nordufer des Bodensees wurde die bis dahin herrschende Zersplitterung jetzt weitgehend überwunden. Wenn bisher der große und der kleinere Adel, die geistlichen Herrschaften und die Reichsstädte immer wieder untereinander zerstritten waren und alle gemeinsam der Übermacht Österreichs und der Unberechenbarkeit des Herzogs Sigismund misstrauten, so bahnte sich plötzlich eine Entwicklung an, die recht wohl zu einem ähnlichen Element der Ordnung, des inneren Friedens und der Stabilität werden konnte, wie es die Eidgenossenschaft geworden war. Es war dies der Schwäbische Bund, der im Frühjahr 1488 gegründet wurde. Der Schwäbische Bund sollte den Zusammenschluss aller unmittelbaren Gewalten in Schwaben herbeiführen: des Adels, der geistlichen Fürsten und Prälaten und der Reichsstädte, um unter der Führung des Kaisers für den Landfrieden zu sorgen und der Reichspolitik zu dienen.“
Im Schwäbischen Bund ist eine Tendenz zur zunehmenden Institutionalisierung zu erkennen, vor allem beim Bundesgericht, aber auch beim Bundesrat. So sind neben vorgeblich modernen Elementen auch klassische mittelalterlichen Elementen zu erkennen:
Einerseits ist bei den Bundeshauptleuten eine klare Qualifikation zu erkennen, was dem späteren bürokratischen Denken ähnlich ist. Andererseits ist in den Bundesräten ein außerordentlicher Nepotismus zu erkennen. Allerdings bildeten gerade diese ständeübergreifenden personellen Vernetzungen zusammen mit einer hohen personellen Kontinuität des Führungspersonals wichtige Voraussetzungen für die doch gute Funktionsfähigkeit des Bundes.
Sehr wichtig beim Bund waren die Probleme genossenschaftlicher Organisationsformen, die durch die hohe Fluktuation der Mitglieder und die gewaltige ständische und machtpolitische Ungleichheit erschwert wurden.
Den Ausgleich zwischen dem genossenschaftlichen Prinzip, dessen wichtiger Bestandteil ja die Gleichheit seiner Mitglieder ist, und diesen enormen Unterschieden zu finden war für den Erhalt des Schwäbischen Bundes von essentieller Bedeutung.
Dies wurde durch das – anders als im Reich – streng praktizierte Majoritätsprinzip sowie das bereits erwähnte freie Mandat der Bundesräte erreicht. Sonst notwendige Demonstrationen des Ranges ihrer entsendenden Obrigkeiten sowie Sessionsstreitigkeiten blieben daher dem Bunde fern. Dadurch war es den Mindermächtigen ermöglicht die Fürsten zu überstimmen
Mitgliederversammlungen
Die Politische Kommunikation spielte sich in ganz wesentlichen Massen auf Mitgliederversammlungen ab. Doch alleine die räumliche Distanz zwischen den Mitgliedern ließ keine häufigen Sitzungen zu. Darüber hinaus widersprachen die ständischen Fakten dem genossenschaftlichen Prinzip, weshalb Vollversammlungen der Bundesmitglieder nur in der Form von ständisch getrennten Tagungen der Städte und des Adels stattfanden.
Die Traditionell als Mahnungen bezeichneten und von den jeweiligen Hauptleuten einberufenen Versammlungen hatten vor allem drei Funktionen inne:
- Die Wahlen von Hauptleuten und Räten als delegierten Entscheidungsträgern,
- Die meist mit der Wahl kombinierte Rechungslegung
- gemeinsame Stellungnahmen des Standes zu wichtigen politischen Fragen.
Eine Verbindliche Beteiligung von Vollversammlungen an politischen Entscheidungen war allerdings nur für die Aufnahme neuer Mitglieder vorgesehen.
Bundeshauptleute
Die Bundeshauptleute, das geschäftsführende Direktorium, wurden jährlich auf von ihnen einberufenen Mahnungen zusammen mit den ihnen zugeordneten vier bis zwölf Räten gewählt. Weitere Mahnungen sollten von den Hauptleuten nur in besonders wichtigen Dingen einberufen werden. Ihnen oblag die Einberufung des Bundesrates, welchen sie auch leiteten. Klagen von Mitgliedern ihres Standes wurden zunächst vor sie gebracht, sie leiteten sie dann weiter. Sie schrieben die Bundestage aus, teilten den Mitgliedern Tagesordnung und Tagungsort mit und versendeten die Bundesabschiede. Sie traten nach außen als die Repräsentanten des Bundes auf, blieben aber trotz ihrer Wichtigkeit für die bundesintere Kommunikation an den Bundesrat als höchstes Entscheidungsgremium gebunden.
Bundestage
Das Gremium, das nach dem Wortlaut der Bundesordnungen über die Bundespolitik entschied war der Bundesrat. Er war zuständig sowohl für die schiedsrichterlichen wie auch die exekutiven Belange der Einung. Der Bundesrat tagte ab 1496 mindestens einmal jährlich, legte bei jedem Abschied der Bundesversammlung den Termin der nächsten Versammlung fest und konnte aufgrund von akutem Handlungsbedarf von dem entsprechenden Hauptmann eines jeden Bundesstandes einberufen werden. Der Bundestag tagte im Schnitt meist 4 bis 6 Mal pro Jahr
5. Wo wird er aktiv?
1499 Schweizerkrieg
1504 Landshuter Erbfolgekrieg
1519 Vertreibung Ulrichs von Württemberg
1523 Zug gegen die fränkische Ritterschaft
1525 Bauernkrieg
Ende Februar fiel Herzog Ulrich nach Württemberg ein und veranlasste die Sammlung eines Bundesheers. Nachdem Herzog Ulrich erneut vertrieben war hatte der Befehlshaber Georg Truchseß von Waldburg den Rücken frei um sich gegen die Bauern zu wenden. Von Anfang Februar bis zum Beginn der Kämpfe Anfang April wurden Verhandlungen mit den Bauern geführt, offensichtlich aber nur zu dem Zweck die nötige Zeit für die bündischen Rüstungen zu gewinnen. Am 29. März kam es zu einem ersten kleineren Gefecht bei Laupheim, danach wandte er sich gegen den Baltringer Haufen, der in die Wälder der Schwäbischen Alb flüchtete, wo Reiterei und Geschütze nutzlos gewesen wären. Stattdessen marschierte er gegen den Leipheimer Haufen, vernichtete diesen völlig und ließ die drei Anführer köpfen. Danach zog er wiederum gegen den Baltringer Haufen, der in die Herrschaften Waldburg, Zeil und Wolfegg eingedrungen war und dort die Schlösser belagerte. Truchseß konnte ihn, da er zersplittert war, am 11. April in Einzelgefechten schlagen, und vernichten. Als er daraufhin gegen den Seehaufen zog bestand dieser Haufen jedoch das Gefecht. Als dem Truchseß kund wurde, dass auch der Allgäuer und der Hegauer Haufen heranmarschierten, schloss er am 17. April den Weingartner Vertrag. Danach zog er nach Böblingen gegen den Hellen Haufen und handelte auch mit diesem einen Waffenstillstand aus, den er 12. Mai brach und die Bauern zu einer Entscheidungsschlacht zwang, in der er sie vernichtete. Er errang danach Sieg um Sieg gegen die Bauern, meist durch Verrat oder Bestechung. So ließen am 7. Juni die Würzburger Bürger heimlich die Truppen in die Stadt, wodurch die dort befindlichen 5000 überraschten Bauern zur Kapitulation gezwungen wurden.
Bei dem Allgäuer Haufen, der sich am längsten hielt, entschied ebenfalls Verrat am Ende die Schlacht, weil sich einige Hauptleute und Geschützmeister von Truchseß kaufen ließen, um anschließend den Pulvervorrat zu verbrennen und den Bauernhaufen, strategisch in eine solche Lage zu bringen, dass er von Truchseß besiegt werden konnte. Als sich dann ein Teil der versprengten Truppenteile der Bauern wieder sammelte und verschanzte, ließ Truchseß fast 200 Dörfer in der Umgebung niederbrennen und schnitt ihnen den Nachschub ab, sodass die Bauern im Angesicht ihrer brennenden Häuser und vor Hunger kapitulierten.
6. Involvierung in den Bauernkrieg
29. März 1525 Schlacht bei Laupheim
Anfang April – Verjagen des Baltringer Haufens
4. April 1525 Schlacht bei Leipheim
11. April 1525 Vernichtung des Baltringer Haufens
Keine Entscheidung gegen den Seehaufen
17. April Weingartner Vertrag mit dem Seehaufen, dem Allgäuer Haufen und dem Hegauer Haufen, da diese zu stark waren.
12. Mai Sieg gegen den „Hellen Haufen“ nach Vertragsbruch durch von Waldburg
Anschließend weitere Siege gegen einzelne Bauernhaufen meist durch Verrat oder bewusste Fehlinformation der mit ihnen Verbündeten Städte
7. Juni Würzburg öffnet nach heimlicher Absprache die Tore der Stadt wodurch von Waldburg die dort befindlichen 5000 Bauern und ihre Anführer gefangen nehmen konnte.
In den folgenden Jahren der Reformation zerbricht der Bund 1534 an den unterschiedlichen konfessionellen Standpunkten seiner Mitglieder: die Reichsstädte waren in der Regel reformatorisch, die adligen Territorialherrscher altgläubig (römisch-katholisch).
Erklärungen:
Reichsregiment: Im Zuge der Reichsreform geforderte, noch über dem Kaiser stehende ständische Regierung; erstes Reichsregiment 1500-02; zweites Reichsregiment 1521-30. Beide Reichsregimente scheiterten infolge ihrer Machtlosigkeit und ihres Geldmangels.
1522:
Der Adel, der seinen Einfluss und seine Macht an die Fürsten verlor, und dessen finanzielle Verhältnisse eher schlechter als besser wurden, versuchte eine Säkularisierung der geistlichen Fürstentümer zu erreichen, um sich an deren Gütern zu bereichern. Ein bedeutender Verfechter dieser Politik war der Ritter Franz von Sickingen, ein begeisterter Anhänger Luthers, der unter der Losung "Evangelium, Freiheit, Gerechtigkeit" den Kampf gegen die "Pfaffenherrschaft" aufnehmen wollte und dessen Ziel es war, das geistliche Kurfürstentum Trier in ein weltliches zu verwandeln und sich selbst eine fürstliche Herrschaft zu errichten. So zog er mit einem Heer 1522 nach Trier, wo er allerdings durch die Truppen des Landgrafen von Hessen und des Kurfürsten von der Pfalz, die dem geistlichen Kurfürsten von Trier zur Hilfe gekommen waren, geschlagen wurde und - vom Adel, der durch diese Aktion der Fürsten eingeschüchtert worden war, im Stich gelassen - tödlich verwundet starb.
Georg III. Truchseß von Waldburg-Zeil (1488-1531) war der bekannteste Vertreter seiner Familie im 16. Jahrhundert.
1508 diente er dem umstrittenen Herzog Ulrich von Württemberg, 1516 kämpfte er für Bayern an der Seite Kaiser Maximilians in Oberitalien gegen Frankreich und die lombardischen Städte.
In den Folgejahren führte er vor allem Aufträge für den schwäbischen Bund aus. 1519 vertrieb er in dessen Auftrag seinen ehemaligen Herrn Herzog Ulrich aus Württemberg.
Als Bauernjörg wurde er vor allem durch seine Rolle im Bauernkrieg berühmt und auch berüchtigt. Unter seiner Führung wurde ein Bauernhaufen nach dem anderen zerschlagen.
1525 übernahm er die Statthalterschaft im Herzogtum Württemberg.
Dr. Peter Scheck, Stadtarchivar von Schaffhausen:
„Aber auch auf dem Nordufer des Bodensees wurde die bis dahin herrschende Zersplitterung jetzt weitgehend überwunden. Wenn bisher der große und der kleinere Adel, die geistlichen Herrschaften und die Reichsstädte immer wieder untereinander zerstritten waren und alle gemeinsam der Übermacht Österreichs und der Unberechenbarkeit des Herzogs Sigismund misstrauten, so bahnte sich plötzlich eine Entwicklung an, die recht wohl zu einem ähnlichen Element der Ordnung, des inneren Friedens und der Stabilität werden konnte, wie es die Eidgenossenschaft geworden war. Es war dies der Schwäbische Bund, der im Frühjahr 1488 gegründet wurde. Der Schwäbische Bund sollte den Zusammenschluss aller unmittelbaren Gewalten in Schwaben herbeiführen: des Adels, der geistlichen Fürsten und Prälaten und der Reichsstädte, um unter der Führung des Kaisers für den Landfrieden zu sorgen und der Reichspolitik zu dienen.“