23.12.2004, 16:52
@Bozkurt
Ermahnung
Tolle Leistung, ich kann Jacks nur zustimmen. Du hast mit einem Beitrag dir gleich vier Verstöße geleistet.
Indem du ihm vorgeworfen hast, sich nicht zu informieren, hast du ihm ohne einen Beweis grundsätzlich die Kompetenz abgesprochen. Dies ist schon mal ein Verstoß gegen §7, Absatz 1 der Diskussionsregeln. Ergänzend stelle ich noch fest, daß Jacks in seinem vorangegangenen Beitrag Quellen angegeben hat und somit der Vorwurf ihm gegenüber, sich nicht zu informieren, haltlos ist.
Diese Quellen sind zudem unabhängig von der Person, die sie ins Gespräch gebracht hat, zu betrachten. Auch das hast du nicht getan, womit nun ein weiterer Verstoß gegen die Diskussionsregeln, und zwar gegen §7, Absatz 2, von dir begangen wurde.
Zusätzlich bist du in deinem Beitrag persönlich geworden und hast Jacks als "Kind" beschimpft. Es ist schon ziemlich arm, wenn man hier nicht etwa die Argumente einer Person, sondern sie selbst angreift. Dies hast du getan, und bist dabei auch noch beleidigend geworden. Auch die Bezeichnung "du Kind" kann als Beleidigung gewertet werden. Damit haben wir einen weiteren Verstoß, und zwar gegen §3, Absatz 1 der Forenregeln.
Des weiteren hast du Jacks beschuldigt, dir auf die Nerven zu gehen. Wenn dir die Beiträge von jemandem hier nicht in den Kram passen, brauchst du nicht auf sie zu reagieren. Mit deinem Vorwurf an Jacks, dich zu nerven, was mir übrigens unverständlich ist - du brauchst seine Beiträge nicht zu lesen, niemand zwingt dich dazu, dieses Forum aufzusuchen - hast du zudem noch provoziert. Dies ist hier im Forum auch nicht erlaubt, es stellt einen Verstoß gegen §3, Absatz 2 der Forenregeln da.
Insgesamt hast dir vier Verstöße mit deinem Beitrag geleistet, eine wirklich satte und selten gesehene Leistung, auf die du nicht stolz zu sein brauchst. Es ist klar, daß diese Verstöße geahndet werden, und ich stelle dazu nur mal fest, daß ich aufgrund der Anzahl und Art der Verstöße es nicht bei einem simplen Hinweis belassen kann. Ich spreche dir hiermit eine Ermahnung aus. Gleichzeitig empfehle ich dir, dich mal mit den Diskussions- und Forenregeln zu befassen, und sie beim zukünftigen Posting von Beiträgen zu beachten. Diese Regeln wurden aufgrund von guten Gründen aufgestellt, und ihre Mißachtung wird hier im Forum geahndet. Da du zudem noch den Status eines Anwärters hast, wäre es ganz gut, wenn du dir keine weiteren Verstöße hier im Forum mehr leistest, besonders nach diesem drastischen Vorfall. Sonst kann es leicht geschehen, daß härtere Strafen - bis hin zur Bannung - die Folge sein werden.
Ermahnung
Tolle Leistung, ich kann Jacks nur zustimmen. Du hast mit einem Beitrag dir gleich vier Verstöße geleistet.
Indem du ihm vorgeworfen hast, sich nicht zu informieren, hast du ihm ohne einen Beweis grundsätzlich die Kompetenz abgesprochen. Dies ist schon mal ein Verstoß gegen §7, Absatz 1 der Diskussionsregeln. Ergänzend stelle ich noch fest, daß Jacks in seinem vorangegangenen Beitrag Quellen angegeben hat und somit der Vorwurf ihm gegenüber, sich nicht zu informieren, haltlos ist.
Diese Quellen sind zudem unabhängig von der Person, die sie ins Gespräch gebracht hat, zu betrachten. Auch das hast du nicht getan, womit nun ein weiterer Verstoß gegen die Diskussionsregeln, und zwar gegen §7, Absatz 2, von dir begangen wurde.
Zusätzlich bist du in deinem Beitrag persönlich geworden und hast Jacks als "Kind" beschimpft. Es ist schon ziemlich arm, wenn man hier nicht etwa die Argumente einer Person, sondern sie selbst angreift. Dies hast du getan, und bist dabei auch noch beleidigend geworden. Auch die Bezeichnung "du Kind" kann als Beleidigung gewertet werden. Damit haben wir einen weiteren Verstoß, und zwar gegen §3, Absatz 1 der Forenregeln.
Des weiteren hast du Jacks beschuldigt, dir auf die Nerven zu gehen. Wenn dir die Beiträge von jemandem hier nicht in den Kram passen, brauchst du nicht auf sie zu reagieren. Mit deinem Vorwurf an Jacks, dich zu nerven, was mir übrigens unverständlich ist - du brauchst seine Beiträge nicht zu lesen, niemand zwingt dich dazu, dieses Forum aufzusuchen - hast du zudem noch provoziert. Dies ist hier im Forum auch nicht erlaubt, es stellt einen Verstoß gegen §3, Absatz 2 der Forenregeln da.
Insgesamt hast dir vier Verstöße mit deinem Beitrag geleistet, eine wirklich satte und selten gesehene Leistung, auf die du nicht stolz zu sein brauchst. Es ist klar, daß diese Verstöße geahndet werden, und ich stelle dazu nur mal fest, daß ich aufgrund der Anzahl und Art der Verstöße es nicht bei einem simplen Hinweis belassen kann. Ich spreche dir hiermit eine Ermahnung aus. Gleichzeitig empfehle ich dir, dich mal mit den Diskussions- und Forenregeln zu befassen, und sie beim zukünftigen Posting von Beiträgen zu beachten. Diese Regeln wurden aufgrund von guten Gründen aufgestellt, und ihre Mißachtung wird hier im Forum geahndet. Da du zudem noch den Status eines Anwärters hast, wäre es ganz gut, wenn du dir keine weiteren Verstöße hier im Forum mehr leistest, besonders nach diesem drastischen Vorfall. Sonst kann es leicht geschehen, daß härtere Strafen - bis hin zur Bannung - die Folge sein werden.