17.11.2004, 22:58
Zitat:ERIEYE postete@ ERIYE
@ dragut
Ihre Aussagen ergeben keinen Sinn!
Es ist eben nicht Griechenland das ständig die Grenzen der Türkei verletzt, sondern umgekehrt!
Die 12sm sind nach internationalem Recht selbst von der türkei angewendet, und die Inseln sind alle durch Verträge genau bestimmt.
Im Fall Imia als griechsiche Insel gekennzeichnet.
Und nun bleiben sie beim Thema. Ihre dauerhafte Hetze langweiltchlaf:
[Bild: http://www.griechenlands-inseln.de/asset...greece.jpg]
sieh dir die Karte an , dann wirst du logischerweise anerkennen ! das deine forderung unmöglich ist ! soll das etwa einen krieg entfachen ?? mhh es gibt härtere gründer sich umzubring...
Gewässer
Zur Zeit als der Lausanner Vertrag im Jahre 1923 unterschrieben wurde, war das Gewässer der Türkei und Griechenlands 3 Meilen breit. Im Jahre 1936 jedoch hat Griechenland mit einer eigenen Entscheidung die Gewässer auf 6 Meilen Breite erhöht. Daraufhin hat die Türkei 1964 die Gewässer ebenfalls auf 6 Meilen erhöht und es kam zur heutigen Situation in der Ägäis. Zur Zeit bestehen 48,85% der Ägäis aus offenen Meeren, 43,68% sind die Gewässer Griechenlands und 7,47% bilden die Gewässer der Türkei.
Der Grund, wieso das "Gewässer" zu einem wichtigen Problem zwischen beiden Ländern wurde: Griechenland hat seine Gewässer in der Ägäis auf 6 Meilen Breite erweitert und wollte damit die Ägäis zu einem griechischen See machen.
DIE BEHAUPTUNG DER GRIECHEN
Der 3. Artikel des UN-Seerechtsvertrags vom 16. November 1944 gibt den Ländern das Recht die Gewässergrenze bis auf 12 Meilen zu erweitern. Dies ist eine allgemeine Regel. Da auch Griechenland diesen Vertrag unterschrieben hat, hat man das Recht die Grenze auf 12 Meilen zu verbreiten.
ANTWORT AUF DIE BEHAUPTUNG DER GRIECHEN
Im Bezug auf die Breite der Gewässergrenze gibt es keine allgemeine und überall anwendbare Regel und sollte es auch nicht geben. Griechenland hat gegen Lausanne verstoßen, indem die Gewässergrenze in der Ägäis im Jahre 1936 auf 6 Meilen erweitert worden ist. Das äußerste Limit der 6 Meilengrenze, das die beiden Länder zur Zeit in der Ägäis ausführen, wurde erreicht. Außerdem bildet es einen Widerspruch, daß Griechenland solch eine Anwendung durchführen möchte, da es auch mit dem Prinzip des unterschriebenen 300. Artikel "das Recht wird nicht mißbraucht" des Seerechtsvertrags widerspricht.
Die Türkei erklärte in der III. Seerechtskonferenz in Karakas, daß eine allgemein akzeptierte und überall auf der Welt ausgeführte einseitige Regel im Bezug auf die Breite der Gewässer nicht existiere und hielt ihre Einstellung weiter fort. Da die Türkei andauernd diese These verteidigte, kann diese Regel nicht gegen die Türkei verwendet werden. Weil die Türkei keine Partei in dem Vertrag darstellt. Auch wenn eines Tages eine solche Regel auf moralischer Art und Weise ihre Gültigkeit gewinnt, kann diese Regel nicht auf die Türkei, die seither eine gegensätzliche Auffassung besitzt angewandt werden.
DIE BEHAUPTUNG DER GRIECHEN
Man darf keinen Unterschied zwischen den Inseln und dem Festland machen, die ein Teil der politischen und nationalen Einheit Griechenlands sind. Die Erweiterung der Grenze auf 12 Meilen liegt in der Herrschaftsvollmacht des Küstenlandes.
ANTWORT AUF DIE BEHAUPTUNG DER GRIECHEN
Falls die Grenze der Gewässer in der Ägäis über 6 Meilen hinaus erweitert wird, so wird die Anzahl der offenen Meere fast bis auf Null sinken, alle in der Nähe liegenden Quellen werden Griechenland gehören, die Durchfahrt der türkischen Streitkräfte von der Ägäis ins Mittelmeer wird fast unmöglich werden, die türkischen Streitkräfte werden in und über diesem Meer keine praktischen Übungen in der Luft machen können und die Ägäis wird der Herrschaft der Griechen überlassen werden.
Bei der Festlegung der Breite der Gewässer wurde der Gedanke, daß "für Meere mit geographischer Eigenschaft entsprechende Maßnahmen getroffen werden" in der III. Seerechtskonferenz von Seiten der Türkei ausgeprochen. Die Ägäis ist ein Meer mit Eigenschaften und benötigt eigene, spezielle Regeln außer den Allgemeinregeln. Nach der international anerkannten Regel, die wiefolgt lautet: "einem Küstenland kann nicht von sich aus auf eigene Faust, die von Anfang an, zu sich gehörende Rechte der Festlandzone im Bezug auf einen anderen rechtlichen Begriff und aufgrund neuer Entwicklungen, weggenommen werden. Dies ist ein rechtlicher Widerspruch und kann keine Gültigkeit haben". Somit kann Griechenland in der Ägäis die Grenze der Gewässer auf eigenen Wunsch nicht auf über 6 Meilen erweitern. Außerdem muß die Behauptung der Griechen, daß "die Vollmacht über die Erweiterung der Gewässergrenze allein in der Herrschaftsvollmacht des Küstenlandes liegt" vollkommen mit dem Prinzip übereinstimmen und kann nur dann Gültigkeit gewinnen, "wenn keine anderen Länder Einspruch erheben". Als Beispiel dazu kann man die Beschlüsse der Fischerklage von 1951 zwischen England und Norwegen vom internationalen Gerichtshof und die Fischerklage von 1974 zwischen England und Island angeben.
Die Begrenzung der Meeresflächen hat immer einen internationalen Aspekt. Dies wird zwar nicht nur in dem nationalen Recht eines angrenzenden Landes erläutert, aber liegt nicht innerhalb dessen Vollmacht. Obwohl ein Land mit einer Küste dies verwirklichen könnte und obwohl die Begrenzung ein zwangsläufiges Verfahren ist, ist die Gültigkeit der Begrenzung für Dritte Länder trotzdem ein Thema für das internationale Recht.
Aus diesen Gründen verstößt es gegen das internationale Recht, daß Griechenand offiziell als einzige Partei die Grenzen des ägäischen Gewässer erweitert und versucht das Feldzonen-und Gewässerrecht der Türkei, das gemeinsam benutzt wird, zu übernehmen. Dies kann von der Türkei nicht akzeptiert werden und solch eine Situation stellt einen Kriegsgrund dar.
das ist Größenwahnsinn so würde es aussehen wenn man den Griechen beigeben würde aber mit welchem RECHT ?
[Bild: http://www.geocities.com/turkishgreek/re.../ege12.gif]
kein Kommentar zur deiner Aussage mit der "Hetze" ! nur weil es einem nit in den kram passt, ich habe alles belegt keine paranoide Sprüche wie du losgelassen..