11.05.2004, 17:29
Zitat:bastian postete:Hier gings nur um die Frage der Wehrgerechtigkeit und nicht um die grundsätzliche Frage nach der Wehrpflicht, was wie ich hoffentlich deutlich aufgezeigt habe ein großer Unterschied ist.
Das VG Köln hat die gegenwärtige Einberufungspraxis kürzlich für verfassungswidrig erklärt.
Gruß NoBrain