Vor 6 Stunden
(Vor 10 Stunden)Kongo Erich schrieb: Dann müsste doch die EU-Beistandsregelung greifen, unabhängig davon, welchen Status Curaçao nun gegenüber oder innerhalb der EU hat.Die Klausel bezieht sich auf das "Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats", insofern ist es irrelevant, ob dieses Gebiet Teil der EU ist oder nicht. Entscheidend ist, ob es sich um Hoheitsgebiet eines EU-Staats handelt.
