Gestern, 18:15
(Gestern, 18:00)Milspec_1967 schrieb: Das ist dann aber im Produktions Prozess vertraglich hinterlegt, sprich das WIRTSCHAFTLICHE Risiko trägt Deutschland, aber das INTERNE (Konstruktions) TECHNISCHE Risko (Die USA verpflichten sich die notwendigen (!) Konstruktions an das BMVG zu liefern, die geben die dann an TKMS weiter) verbleibt bei TKMS...und somit auch die Verantwortung für technische Verzögerungen, sofern nicht begründet werden kann, das Raytheon nicht genug Daten zu SPY-6 liefert.
Und dein Beweis für diese Behauptung, die jeglichem Vertragsrecht in Deutschland widerspricht, ist welcher?
Der Auftragnehmer soll nach deiner Meinung das technische Risiko übernehmen, dass daraus entsteht, dass der Kunde ihm Konstruktionsunterlagen für ein Produkt, welches er selber beschafft und in dessen Prozess und Projekt der Auftragnehmer für den Schiffbau in keinster Weise eingebunden ist? Wie soll ein Auftragnehmer bitte so ein Risiko kalkulieren und einpreisen?
Das BMVg übergibt die notwendigen Unterlagen an TKMS und wenn sich diese im Nachgang als falsch herausstellen, ist das BMVg als Kunde dafür "haftbar" und muss dafür bezahlen, wenn deswegen ein Bauverzug oder Nachbesserungen erforderlich sind.
Mal ausnahmsweise eine Sache, die überall auf der Welt so angewandt wird.
Dass das deusche Preisrecht solche "Risikopuffer" nicht zulässt, muss ich wohl nicht gesondert erläutern, oder?
F126 != F127, bei F126 gab es einen richtigen GU, auch für das Mk 41. Bei F127 macht die ARGE nur den Schiffbau, den Rest beschafft der Kunde selber.
