Gestern, 15:00
(Gestern, 14:55)Milspec_1967 schrieb: Die Bundeswehr "liefert" bei Schiffen:
- Konzept-Studien von deren "Instituten"...die nichts darüber aussagen, wie das Produkt aussieht, sondern...
- einzig die ANFORDERUNGEN = Pflichtenheft/Lastenheft Forderungen bildlich darstellen.
Sie schließt mit der ausgewählten Designwerft einen Vertrag ab zum Design .. und zumeist auch Bau.
Diese KANN (muss aber nicht) im Detailkonstruktions Prozess eine ARGE (für Design und/oder Bau) eingehen.
Ich weiss jetzt nicht, ob ich lachen oder weinen soll?
Hast du überhaupt schon mal im Projektgeschäft gearbeitet?
Wenn die Bundeswehr (!) das AN/SPY-6 beschafft und beistellt, auf welcher nicht existenten vertraglichen Grundlage sollte dann die ARGE F127 beim Hersteller des AN/SPY-6 die Konstruktionsunterlagen dieses Radars abfordern?
Der Hersteller des AN/SPY-6 liefert dessen komplette Produktspezifikation inkl. aller Zeichnungen an die Bundeswehr und die Bundeswehr dann an die ARGE F127. Für die Richtigkeit z.B. der Zeichnungen des AN/SPY-6 ist damit allein die Bundeswehr verantwortlich!
Jedes Produkt hat "Bauunterlagen", ein Gesamtsystem Schiff genauso wie seine Teilsysteme, eigentlich faktisch jedes Produkt, egal ob miliärisch oder zivil.
