22.09.2003, 15:11
Zitat:Rob posteteNa der Europaeische Gerichtshof hat meines Wissens nicht gesagt das er recht hat.
Und wieso hat dann irgendein(Name habe Ich vergessen) Europäisches Gericht gesagt dass der Mann der gegen Wehrpflicht geklagt hatte(wegen frauen und Wehrgerechtigkeit) gesagt dass er Recht hat aber es nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt?
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Zitat:Wehrpflicht darf bleibenhttp://www.heute.t-online.de/ZDFheute/ar...32,00.html
Europäische Generalanwältin: Männer werden nicht diskriminiert
Luxemburg (AP). Die deutsche Wehrpflicht nur für Männer verstößt voraussichtlich nicht gegen den EU-Grundsatz zur Gleichbehandlung der Geschlechter. Zu diesem Schluss kam die Generalanwältin Christine Stix-Hackl vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Stix-Hackl wies damit eine Klage des Jurastudenten Alexander Dory aus Konstanz zurück, der in der Wehrpflicht einen Verstoß gegen die Eh-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern sieht. Die Stellungnahme der Generalanwältin ist für sie nicht bindend, in der Regel folgen die Luxemburger Richter der Meinung aber. Ein Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Stix-Hackl stellte fest, "dass die deutsche Wehrpflicht wesentlicher Bestandteil der nationalen Bestimmungen zur Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist" und daherin die Kompetenz des Mitgliedstaates falle. Aber auch dem Gleichbehandlungsgebot von Männern
und Frauen stehe die Wehrpflicht nicht entgegen.
Zitat:EuGH: Deutsche Wehrpflicht
nur für Männer rechtmäßig
Klage eines Jura-Studenten widersprochen
Die nur für Männer geltende deutsche Wehrpflicht verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen EU-Recht.