Vor 5 Stunden
(Vor 5 Stunden)Milspec_1967 schrieb: Beauftragt wird beim BAAINBW immer mit Pflichtenheft... Ist in jeder Behörde so.
Beauftragt wird durch die "Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das BAAINBw".
Ergo, wenn das BMVg einen Vertrag zur Umsetzung anweist, kann das Pflichtenheft auch im Nachgang erstellt werden.
Eine Leistungsbeschreibung kann ja, wie wir wissen, x-beliebig abstrakt sein, wenn die Politik nur will

Das BAAINBw hat hier einen Vorvertrag geschlossen und ich vermute mal TKMS zieht den jetzt bei allen wichtigen Subunternehmern durch, damit auch Kapazitäten vorhanden sind. Mit Exit-Klausel natürlich.
