Gestern, 07:13
Wenn die Handlung "einige Tage zuvor" in irgendeinem Kontext zur Tat steht, dann ist sie relevant. Ist dem nicht so, dann ist es nicht relevant was vorher war. Das gilt ganz allgemein so im Strafrecht, auch in dieser Bundesrepublik.
Die Handlungen des hier Getöteten einige Tage zuvor sind für das eigentlische Geschehen um seine Erschießung aber eben nicht relevant. Denn worin sollte hier ein Zusammenhang bestehen?
Der Täter wusste zum Tatzeitpunkt nichts vom Verhalten von Pretti einige Tage zuvor. Es spielte daher für seine Entscheidung in diesem Moment keine Rolle. Und nur darauf kommt es an.
Für die Bewertung der Tat zählt nur, was direkt während der Tat der Fall war, bekannt war, vorlag etc.
Die Handlungen des hier Getöteten einige Tage zuvor sind für das eigentlische Geschehen um seine Erschießung aber eben nicht relevant. Denn worin sollte hier ein Zusammenhang bestehen?
Der Täter wusste zum Tatzeitpunkt nichts vom Verhalten von Pretti einige Tage zuvor. Es spielte daher für seine Entscheidung in diesem Moment keine Rolle. Und nur darauf kommt es an.
Für die Bewertung der Tat zählt nur, was direkt während der Tat der Fall war, bekannt war, vorlag etc.
