03.02.2026, 17:45
(03.02.2026, 17:37)Broensen schrieb: Ich habe das Prinzip des Vorvertrags schon so verstanden, dass die erforderlichen Schritte zur Einhaltung des Zeitplans jetzt veranlasst werden. Der Bauvertrag ist dann lediglich Voraussetzung dafür, dass das bereits angelaufene Projekt nicht wieder abgebrochen wird. Sonst ergäbe er ja keinen Sinn.
Dafür sind die vorgehaltenen Mittel dann aber doch etwas mager, als dass da ernsthaft viel passiert, bis auf möglicherweise die Ausarbeitung des tatsächlichen Designs sowie administrativer Aufwand, bspw. Vorverträge mit Zulieferern. Aber realistisch muss man trotzdem mal mit 3-4 Jahren Bauzeit für die erste Einheit bis Auslieferung ab Baubeginn rechnen, eher sogar mehr, denn Lead-Zeiten für diverse Komponenten bekommt man halt nicht weggezaubert. Und je später da der Auftrag erfolgt, desto abwegiger wird die Begründung des schnellen Zulaufens. Um die vielgenannte 2029 zu halten, hätte das alles eigentlich schon unter Dach und Fach sein müssen.
Daher auch meine Abneigung zum "sowohl-als-auch". Wenn durch Modifikation anderer Projekte deren Zeitplan nochmal deutlich nach hinten rutscht, dann macht selbst eine A200 DEU in 2032 noch einigermaßen Sinn für mich.
