Vor 1 Stunde
@emjay
"Two-Keys-Agreement": Keine Regierung kann die fragliche Nuklearwaffe ohne Zustimmung der anderen einsetzen. Bei der gegenwärtigen Ausgestaltung der nuklearen Teilhabe mit den USA (seit 1995) ist die Trennung prozedural.
Die Nuklearwaffen, die in Deutschland lagern, sind US-Eigentum und stehen unter US-Kontrolle.
Solange sie sich in Deutschland befinden, dürfen sie jedoch nur durch deutsche Flugzeuge ins Ziel gebracht werden.
Und solange sie der NATO assigniert sind, dürfen sie nur mit deutscher Zustimmung aus Deutschland entfernt werden.
Der Entscheidungsprozess sieht also so aus:
1. SHAPE wählt ein Ziel aus.
2. Der SACEUR gibt die Waffe für ein deutsches Flugzeug frei (oder auch nicht).
3. Der deutsche IBuK gibt das Flugzeug frei und befiehlt den Einsatz (oder auch nicht).
"Two-Keys-Agreement": Keine Regierung kann die fragliche Nuklearwaffe ohne Zustimmung der anderen einsetzen. Bei der gegenwärtigen Ausgestaltung der nuklearen Teilhabe mit den USA (seit 1995) ist die Trennung prozedural.
Die Nuklearwaffen, die in Deutschland lagern, sind US-Eigentum und stehen unter US-Kontrolle.
Solange sie sich in Deutschland befinden, dürfen sie jedoch nur durch deutsche Flugzeuge ins Ziel gebracht werden.
Und solange sie der NATO assigniert sind, dürfen sie nur mit deutscher Zustimmung aus Deutschland entfernt werden.
Der Entscheidungsprozess sieht also so aus:
1. SHAPE wählt ein Ziel aus.
2. Der SACEUR gibt die Waffe für ein deutsches Flugzeug frei (oder auch nicht).
3. Der deutsche IBuK gibt das Flugzeug frei und befiehlt den Einsatz (oder auch nicht).
