Gestern, 23:42
(Gestern, 21:02)Broensen schrieb: Mit etwas gesundem Menschenverstand und einem Mindestmaß an Erfahrung aus dem polizeilichen Einsatz, hätte er sehr wohl eine realistische Einschätzung dazu treffen können.und so weiter uns so fort
Er sieht, dass sein Kollege die Frau bedrängt - ob zurecht oder nicht, ist dabei unerheblich. Es muss für ihn klar erkennbar gewesen sein, dass sich die Fahrerin in einer potentiell Panik-verursachenden Situation befand,
Er sieht dann, dass das Fahrzeug daraufhin kurz zurücksetzt und nach links einschlägt, um daraufhin anzuhalten, und in die Gegenrichtung zu fahren. Warum sollte er davon ausgehen, dass die Frau erst links einschlagend zurücksetzt, um dann ebenfalls links einschlagend Gas zu geben, wodurch sie nicht hätte entkommen können? Hätte sie ihn anfahren wollen, hätte sie gleich geradeaus fahren können, statt erst zurückzusetzen. Natürlich konnte er das nicht sicher wissen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht einfach nur vor seinem Kollegen fliehen wollte, tendierte gegen Null, was er durch eine professionelle Situationsanalyse auch binnen Sekundenbruchteilen hätte realisieren können und als Polizist sogar müssen.
Wir drehen uns im Kreis und ich werde jetzt nicht nochmal alles herunterbeten. Entscheidend ist nur die Wahrnehmung des Schützen im Moment der Schussabgabe. Alles andere, möglich, wahrscheinlichw oder unwahrscheinliche Absichten der Frau, irgendwelche nicht einsebahren Radstellungen, das Verhalten der Kollegen, Fehler die zuvor gemacht oder nicht gemacht wurden oder die Entwicklung Nachgang spielt alles keine Rolle.
Der steht unmittelbar am Fahrzeug mit gezogener Waffe, der Kollege brüllt sie solle stoppen, das Fahrzeug setzt zunächst zurück und dann gehen zwei Tonnen Fahrzeug mit durchdrehenden Reifen und Vollgas auf dich zu - in dem Moment ist das Fahrzeug eine tödliche Waffe und er darf entsprechend selbst tödliche Gewalt anwenden. Er muss dabei keinesfalls warten bis die Absichten der Frau soweit unbestreitbar sind das er schon halb unter dem Fahrzeug liegt.
Es gibt dann wenigstens nach amerikanischer Lesart keine Duty to retreat oder dergleichen wenn ein Beamter die Wahrnehmung hat angegriffen zu werden. Das mag unserem Rechtsverständnis zuwiderlaufen. Das amerikanische Recht geht da aber sogar noch weiter, wie etwa hier skizziert wird: https://www.nationalreview.com/corner/th...-shooting/
Du bist anderer Auffassung. Schön. Kann jeder seine Meinung haben. Es gibt auch die These, dass sie mit der Rückwärtsfahrt den Schützen extra 'ins Ziel' genommen hat, weil er eigentlich rechts von ihr stand und erst durch das Manöver in den Fahrweg des Fahrzeugs kam.
Am Ende ist das alles egal, keine Seite wird die andere überzeugen und gerichtlich wird da keine abschließende Klärung stattfinden.
