Gestern, 16:17
(Gestern, 14:45)Broensen schrieb: Aber auch nur im Rahmen solcher Aktionen bzw. Großlagen, insbesondere den ICE-Operationen.Nach meinem Verständnis war das was man auf Video sieht nicht die initiale Interaktion mit den ICE-Beamten, die Fahrerin soll mindestens schon länger blockiert haben. Entsprechend sollte sie wohl festgesetzt werden.
Gerade das sofortige Öffnen der Tür ist keine gängige Praxis der US-Polizei, insbesondere dann nicht, wenn es darum geht, dass die ansprechbare Fahrerin wegfahren soll, das ist komplett kontraproduktiv.
Hat aber keine Relevanz bezüglich der Schussabgabe des Kollegen des Türrüttlers.
(Gestern, 14:45)Broensen schrieb: Er hat die Waffe erst gezogen, als sie losfuhr. Bis dahin lief er noch auf den anderen Agent zu und entfernte sich damit aus der Fahrtrichtung, was noch zusätzlich unterstützt wurde dadurch, dass die Fahrerin kurz zurücksetzte, um an ihm vorbei fahren zu können.Der hat nicht in dem Moment die Waffe gezogen als sie losfuhr. Die Frau setzt zunächst ansatzweise zurück, da bewegt sich der Schütze noch. Die Frau bricht dann das zurücksetzen ab, legt den Vorwärtsgang ein und gibt Gas. Die Hand des Beamten geht genau in dem Moment zur Waffe als sich das Auto mit Reifendrehen beginnt direkt auf ihn zuzubewegen. Die Schussabgabe erfolgt dann als er vom linken Vorderflügel erfasst wird. Der Schuss geht frontal durch die Windschutzscheibe.
(Gestern, 14:45)Broensen schrieb: Das ist der einzige Ansatzpunkt, den es hier für den Schützen gibt, ja. Aber der ist extrem fragwürdig, weil es keine Gefahr darstellt, wenn jemand wegfährt, nachdem sie von Polizeikräften dazu aufgefordert wurde. Hier kann man sich also nur darauf berufen, dass einerseits das Anfahren ruckartig erfolgte und kein ausreichender Sicherheitsabstand zum Schützen eingehalten wurde, sowie andererseits das versuchte Öffnen der Tür durch den ICE-Agent darauf schließen lässt, dass dieser sie gar nicht -wie es erforderlich gewesen wäre - zum Wegfahren aufgefordert hat, sondern festnehmen wollte. Das würde die Annahme einer potentiell gefährlichen Fluchtsituation ermöglichen.Das ist der einzig relevante Ansatzpunkt. Der Schütze steht im Fahrweg des Fahrzeugs und steht im Moment der Entscheidung zum Schuss unmittelbar vor der Kollision mit dem Fahrzeug. Er muss damit rechnen erfasst zu werden, unter die Reifen zu geraten und überrollt zu werden. Damit stellt das Fahrzeug im Moment der Schussentscheidung eine tödliche Waffe da, die sich gegenwärtig gegen ihn richtet. Er befindet sich in unmittelbarer Gefahr mindestens erheblich verletzt zu werden. Damit ist der Einsatz tödliche Gewalt gerechtfertigt.
Alles andere ist für die Entscheidungsfindung relevant. Die Dame wollte augescheinlich mit großer Sicherheit nur wegfahren und den Beamten nicht überfahren. Wahrscheinlich hat sie nicht einmal realisiert, dass der da mit gezogener Waffe an der Motorhaube steht und sie ihn gleich mit dem Fahrzeug erfassen wird. Das ändert aber nichts daran, in welcher Situation sich der Schütze in dem Moment befindet.
(Gestern, 14:45)Broensen schrieb: Nein, ist es nicht. Es wird nur leider oft so gehandhabt. Eine klar erkennbare Intention des Gegenübers muss immer Beurteilungsgrundlage des polizeilichen Handelns sein. Und durch ein polizeiliches Fehlverhalten provozierte Panikreaktionen rechtfertigen nicht grundsätzlich alle daraus entstehenden Folgeerscheinungen.Äh nein. Kein Polizist muss sich überfahren lassen, weil sein Kollege eventuell etwas zu beherzt versucht hat die Straßenblockade der Dame zu beenden.
(Gestern, 14:45)Broensen schrieb: In diesem Fall wäre es möglich, dass beim Schützen selbst eine Schuld verneint wird, allerdings sind mehrere polizeiliche Fehlverhalten mit Todesfolge erkennbar, die trotzdem geahndet werden müssten, auch nach US-Recht - von deutschem ganz zu schweigen.Da wird nichts passieren, da Trumps DOJ keine Anklage erheben wird. Und wenn Minnesota es versucht wird man absehbar krachend scheitern. Siehe dazu Idaho v. Horiuchi.
