Gestern, 14:45
(Gestern, 14:19)Nightwatch schrieb: Für US-Verhältnisse völlig normales Law Enforcement.Aber auch nur im Rahmen solcher Aktionen bzw. Großlagen, insbesondere den ICE-Operationen.
Gerade das sofortige Öffnen der Tür ist keine gängige Praxis der US-Polizei, insbesondere dann nicht, wenn es darum geht, dass die ansprechbare Fahrerin wegfahren soll, das ist komplett kontraproduktiv.
Zitat:Es ist eine schlechte Idee Gas zu geben wenn ein Beamter mit gezogener Waffe an deiner Motorhaube steht.Er hat die Waffe erst gezogen, als sie losfuhr. Bis dahin lief er noch auf den anderen Agent zu und entfernte sich damit aus der Fahrtrichtung, was noch zusätzlich unterstützt wurde dadurch, dass die Fahrerin kurz zurücksetzte, um an ihm vorbei fahren zu können.
Zitat:Das Fahrzeug wird in dem Moment zur tödlichen Waffe.Das ist der einzige Ansatzpunkt, den es hier für den Schützen gibt, ja. Aber der ist extrem fragwürdig, weil es keine Gefahr darstellt, wenn jemand wegfährt, nachdem sie von Polizeikräften dazu aufgefordert wurde. Hier kann man sich also nur darauf berufen, dass einerseits das Anfahren ruckartig erfolgte und kein ausreichender Sicherheitsabstand zum Schützen eingehalten wurde, sowie andererseits das versuchte Öffnen der Tür durch den ICE-Agent darauf schließen lässt, dass dieser sie gar nicht -wie es erforderlich gewesen wäre - zum Wegfahren aufgefordert hat, sondern festnehmen wollte. Das würde die Annahme einer potentiell gefährlichen Fluchtsituation ermöglichen.
Zitat:Was die Getötete in dem Moment damit erreichen wollte ist belanglos.Nein, ist es nicht. Es wird nur leider oft so gehandhabt. Eine klar erkennbare Intention des Gegenübers muss immer Beurteilungsgrundlage des polizeilichen Handelns sein. Und durch ein polizeiliches Fehlverhalten provozierte Panikreaktionen rechtfertigen nicht grundsätzlich alle daraus entstehenden Folgeerscheinungen.
In diesem Fall wäre es möglich, dass beim Schützen selbst eine Schuld verneint wird, allerdings sind mehrere polizeiliche Fehlverhalten mit Todesfolge erkennbar, die trotzdem geahndet werden müssten, auch nach US-Recht - von deutschem ganz zu schweigen.
