Vor 2 Stunden
(Vor 8 Stunden)alphall31 schrieb: Würd ich auch so sehen . Der Kommandeur wollte halt aber die Nationalhymne und das ist sie nun mal nicht die erste Strophe.
War mir bis jetzt auch unbekannt .
Was mir auch neu war das man als Berufssoldat seinen Posten anbieten kann. Entlassen werden kann man ja wegen sowas sowieso nicht .
Da wird jetzt wohl „Führerreserve" angesagt sein oder wird schnell Posten geschaffen .
Ich empfehle hier mal aktuell "augengeradeaus.net", was Hintergrund Infos zum Status unserer Nationalhymne und den Umgang damit in der Bundeswehr und anderen staatlichen Institutionen betrifft.
Dort nachzulesen und Im Bild der Bundeswehr und aller Staats Institutionen generell gilt zum Fall folgendes :
1 - Nationalhymne, auch zum singen, ist ausschließlich die DRITTE Strophe... Das gilt seit ca 1990.
2 -NUR DIESE darf bei offiziellen Anlässen unter Beteiligung von Polizei oder Bundeswehr etc gespielt UND gesungen werden.
(Man stelle sich vor, ein prominenter deutscher Sportler zur dies bei einer Siegerehrung oder vor einem Wettkampf.
Das Gesetz ist hier zweitrangig... Es gilt eine nicht juristische moralische Verpflichtung.)
3 - Nicht verbeamtete Privat Personen dürfen die erste Strophe weiter straffrei singen, ja... Nazis und deren Partei Ableger mit A am Anfang, insbesondere in Ostdeutschland, tun das ja auch Medien wirksam sehr gern... Leider ungestraft, weil Gesetz fehlt.
4 - Der DJ und das Stück hätten, wegen des vorigen Punktes und des ZU ERWARTENDEN SHITSTORMS bei Verstoß gegen 1/2 aber VORAB geprüft und entsprechend freigegeben werden müssen.
5- Die Veranstaltung wurde, laut Quellen, ERST NACH DEM ENDE DER HYMNE unterbrochen und der Kommandant hat dann angeblich versucht, das was in den Brunnen gefallen war, zu retten... Leider de facto zu spät.
Möglicherweise war er ggf nicht vor Ort als es geschah... Oder bereits mit der Masse der Anwesenden alkoholisch "gepegelt", so daß es niemand so recht ernst genommen hat.
Das darf aber keine Ausrede sein...und er hst entsprechend korrekt die Verantwortung übernommen.
6 - Einen Rücktritt von einem Dienst posten gibt es aber im Beamtenrecht wohl so gar nicht... Höchstens eine suspendierung durch vorgesetzte... Ich kenne das aus meiner Behörden Erfahrung auch nicht.
7- Der DJ war vermutlich ein lokaler DJ, der dasselbe vermutlich vielleicht hunderte Male auf den lokalen Veranstaltungen der "Blauen" gespielt hat.
Er war also entsprechend eventuell selbst ein Blauer, der das vielleicht sogar absichtlich gemacht hat (erscheint mir angesichts des politischen Credos in der Gegend logisch, aber aktuell nicht beweisbar.)
Warum wird so einer zum DJ ernannt ohne Prüfung... Fehlte noch, dass er "l'amours toujours" spielt...
Angeblich hat er in lokalen Medien behauptet, er hätte keine Ahnung vom Strophen Problem...
... Na dann sind in Ostdeutschland offensichtlich sehr dumme Menschen unterwegs.
In Westdeutschland weiß das jeder 10 jährige!
Aber wie erwähnt, es hat "Gschmäckle" (s. o.)
Aber selbst ich, als westdeutscher Mannschaft Reservist, wäre SOFORT eingeschritten, hätte den Song am Pult gestoppt und per Mikrofon den DJ entsprechend mal kurz eingeordnet.... Pfeif auf anwesende Offiziere etc... Hier bin ich besorgter Staatsbürger.
Sollte es immer noch in deutschen Uffz/Offz Heimen und sonstigen Veranstaltung Orten Usus sein unter Alklaune sowas zu huldigen, frage ich mich, was ich hier eigentlich verteidigen soll...

Es bestätigt meine Befürchtung, daß gerade in den tiefblauen Ostdeutschland Provinzen in der BW offenbar mehr und mehr Verfassungs feindliche Gedanken salon fähig werden.... Bedingt dadurch, dass eben dort 50% und mehr Wahlbürger AfD Anhänger sind.
In WESTDEUTSCHLAND halte ich derartige Geschehnisse n der "normalen" Truppe für nahezu ausgeschlossen..und ich habe ein paar BW Feiern erlebt, inkl Angehörige und Musik und Tanz.... Aber immer selbstverständlich ohne Nationalhymne singen!
Das allein schon... , bei einer Weihnachtsfeier hat die Hymne nix zu suchen... Wir sind nicht Trump USA... Völlig unverständlich!
Es fehlt aber ein Gesetz oder Verordnung, was jeglichen Gesang in der Öffentlichkeit der ersten beiden Strophen FÜR ALLE STAATSBEDIENSTETEN zumindest unter Disziplinar Strafe stellt...
Besser wäre ein generelles Verbot... Gilt dann Ebenso für den DJ auf einer Veranstaltung. Dann wird es keine Zweifel mehr geben und auch der blaueste und dümmste DJ wird sich dann hoffentlich hüten, das zukünftig wieder zu tun.
