14.11.2025, 11:58
Das ist bereits klar geregelt. Das bei den Behörden eingetragene Geschlecht zählt. M wird eingezogen, F und X nicht (weil im Grundgesetz nur M steht). So einfach ist das. Es spielt dafür keine Rolle was die Person über sich angibt, sondern was für ein Geschlecht zum Zeitpunkt der Musterung behördlich vorliegt.
Das würde dazu führen, dass biologische Frauen welche beim Standesamt ihr Geschlecht auf Männlich ändern lassen entsprechend Wehrdienstpflichtig sind, während biologische Männer die ihr Geschlecht auf F oder X haben ändern lassen keinen Wehrdienst leisten müssen, aber freiwillig leisten dürfen.
Durch das Selbstbestimmungsgesetz von 2024 kann jeder ohne Gutachten sein Geschlecht ändern lassen. Nach der Änderung (diese kann allerfrühestens nach 3 Monaten nach Antragstellung erfolgen) hat man für 1 Jahr behördlich das beantragte Geschlecht. Dann kann man es wieder ändern lassen.
Entsprechend wird es reihenweise junge Männer gegen, die dann einfach ihr Geschlecht auf X ändern lassen, zumal sie dann nicht einmal den Vornamen ändern lassen müssen. Das kostet dann einen neuen Personalausweis (weil der alte damit ungültig wird) und das war es dann auch schon.
Entsprechend wird es eine Flutwelle von solchen Anträgen geben sobald der Wehrdienst wieder anläuft und dem folgend wird man dann gesetzlich vermutlich nachsteuern indem man die Fristen so erhöht, dass es schwieriger wird sich auf diese Weise herauszuwinden, dem folgend werden die männlichen Jugendlichen entsprechende Anträge einfach schon früher stellen, dem folgend wird man wieder nachsteuern und vermutlich Kommissionen einrichten welche dann entscheiden ob der Antrag tatsächlich echte Grundlagen hat oder nicht, analog zur staatlichen Entscheidung darüber ob der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung tatsächlich aus Gewissensgründen erfolgt oder nicht - denn das entscheidet ein Bürger ja auch nicht selbst, sondern es wird für ihn entschieden.
Und hier und heute: wird jeder der einfach erkennt dass er Divers ist und Antrag stellt nicht dienen müssen, während der Staat dann mit ständigen Verschärfungen, Einschränkungen und mehr Bürokratie gegen diese Farce versucht vorzugehen. Aber hier und jetzt zählt nur, was bei der Behörde als Geschlecht eingetragen ist. Alles andere interessiert nicht.
Verbleibt noch der § 9
https://sbgg.info/artikel-9/
Dazu müsste aber 1. der Spannungs- oder Verteidigungsfall erklärt werden - 2. gelten die 2 Monate ab der behörlichen Einstufung, dass heißt nach den 3 Monaten Wartezeit die da darauf kommen. Folglicherweise benötigt man dann mindestens 5 Monate. Ein aktueller Plan der Behörden in diesem Kontext ist es übrigens, für solche Fälle dann Anträge so langsam wie möglich zu bearbeiten und um mehrere Monate dadurch zu verzögern. Damit würden dann viele Männer welche ihren Eintrag auf Divers ändern ließen trotzdem nicht davon kommen.
Entsprechend müsste jeder männliche Jugendliche ungefähr mit 16 anfangen sein Geschlecht auf Divers zu ändern, dann würde er solange das SBGG weiter besteht praktisch gesehen gesichert keinen Wehrdienst leisten. Denn Behörden können so einen Verwaltungsakt auch nicht unbegrenzt hinaus zögern.
Dem folgend könnte der Staat einfach den Spannungsfall erklären, was wegen Russland und mit einigen inszenierten Narrativen problemlos möglich wäre, und diesen dann einfach dauerhaft bestehen lassen. Dann müssten alle biologischen Männer ungeachtet ihres behördlichen Geschlechtes trotzdem Wehrdienst leisten und natürlich alle Frauen welche ihr Geschlecht auf Männlich ändern ließen / lassen. Da aber jeder dagegen klagen könnte, müssten Amtsärzte dann das biologische Geschlecht festlegen, was schlussendlich auf einen DNA Test für jederman hinaus laufen würde.
Und ich wette, dass es auf solche juritischen Spitzfindigkeiten und Winkelzüge hinaus laufen wird, dieser Staat und die ihn behausende Nicht-Gesellschaft sind genau so veranlagt.
Beschließend noch aus der Bundeswehrgeschichte: in der Anfangszeit der Bundeswehr gab es ja auch ein Losverfahren und in den ersten Jahren mussten nur ungefähr 30 bis 40% eines Jahrgangs dienen. Dabei achtete man damals darauf, dass alle Studenten einfach nicht dienen. Ganz offiziell äußerte man damals seitens des Verteidigungsministeriums: Zitat: "Nur die Dummen dienen! Jeder der Intelligent ist, muss nicht, und es wäre ja auch schade darum." - Das wurde tatsächlich so geäußert. Und es hat sich nichts an dieser Einstellung geändert.
Damals war natürlich noch ein Hintergrund, dass die Kinder der Eliten (fast alle Studenten) größtenteils eben keinen Wehrdienst leisten sollten.
Das würde dazu führen, dass biologische Frauen welche beim Standesamt ihr Geschlecht auf Männlich ändern lassen entsprechend Wehrdienstpflichtig sind, während biologische Männer die ihr Geschlecht auf F oder X haben ändern lassen keinen Wehrdienst leisten müssen, aber freiwillig leisten dürfen.
Durch das Selbstbestimmungsgesetz von 2024 kann jeder ohne Gutachten sein Geschlecht ändern lassen. Nach der Änderung (diese kann allerfrühestens nach 3 Monaten nach Antragstellung erfolgen) hat man für 1 Jahr behördlich das beantragte Geschlecht. Dann kann man es wieder ändern lassen.
Entsprechend wird es reihenweise junge Männer gegen, die dann einfach ihr Geschlecht auf X ändern lassen, zumal sie dann nicht einmal den Vornamen ändern lassen müssen. Das kostet dann einen neuen Personalausweis (weil der alte damit ungültig wird) und das war es dann auch schon.
Entsprechend wird es eine Flutwelle von solchen Anträgen geben sobald der Wehrdienst wieder anläuft und dem folgend wird man dann gesetzlich vermutlich nachsteuern indem man die Fristen so erhöht, dass es schwieriger wird sich auf diese Weise herauszuwinden, dem folgend werden die männlichen Jugendlichen entsprechende Anträge einfach schon früher stellen, dem folgend wird man wieder nachsteuern und vermutlich Kommissionen einrichten welche dann entscheiden ob der Antrag tatsächlich echte Grundlagen hat oder nicht, analog zur staatlichen Entscheidung darüber ob der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung tatsächlich aus Gewissensgründen erfolgt oder nicht - denn das entscheidet ein Bürger ja auch nicht selbst, sondern es wird für ihn entschieden.
Und hier und heute: wird jeder der einfach erkennt dass er Divers ist und Antrag stellt nicht dienen müssen, während der Staat dann mit ständigen Verschärfungen, Einschränkungen und mehr Bürokratie gegen diese Farce versucht vorzugehen. Aber hier und jetzt zählt nur, was bei der Behörde als Geschlecht eingetragen ist. Alles andere interessiert nicht.
Verbleibt noch der § 9
https://sbgg.info/artikel-9/
Zitat:Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.
Dazu müsste aber 1. der Spannungs- oder Verteidigungsfall erklärt werden - 2. gelten die 2 Monate ab der behörlichen Einstufung, dass heißt nach den 3 Monaten Wartezeit die da darauf kommen. Folglicherweise benötigt man dann mindestens 5 Monate. Ein aktueller Plan der Behörden in diesem Kontext ist es übrigens, für solche Fälle dann Anträge so langsam wie möglich zu bearbeiten und um mehrere Monate dadurch zu verzögern. Damit würden dann viele Männer welche ihren Eintrag auf Divers ändern ließen trotzdem nicht davon kommen.
Entsprechend müsste jeder männliche Jugendliche ungefähr mit 16 anfangen sein Geschlecht auf Divers zu ändern, dann würde er solange das SBGG weiter besteht praktisch gesehen gesichert keinen Wehrdienst leisten. Denn Behörden können so einen Verwaltungsakt auch nicht unbegrenzt hinaus zögern.
Dem folgend könnte der Staat einfach den Spannungsfall erklären, was wegen Russland und mit einigen inszenierten Narrativen problemlos möglich wäre, und diesen dann einfach dauerhaft bestehen lassen. Dann müssten alle biologischen Männer ungeachtet ihres behördlichen Geschlechtes trotzdem Wehrdienst leisten und natürlich alle Frauen welche ihr Geschlecht auf Männlich ändern ließen / lassen. Da aber jeder dagegen klagen könnte, müssten Amtsärzte dann das biologische Geschlecht festlegen, was schlussendlich auf einen DNA Test für jederman hinaus laufen würde.
Und ich wette, dass es auf solche juritischen Spitzfindigkeiten und Winkelzüge hinaus laufen wird, dieser Staat und die ihn behausende Nicht-Gesellschaft sind genau so veranlagt.
Beschließend noch aus der Bundeswehrgeschichte: in der Anfangszeit der Bundeswehr gab es ja auch ein Losverfahren und in den ersten Jahren mussten nur ungefähr 30 bis 40% eines Jahrgangs dienen. Dabei achtete man damals darauf, dass alle Studenten einfach nicht dienen. Ganz offiziell äußerte man damals seitens des Verteidigungsministeriums: Zitat: "Nur die Dummen dienen! Jeder der Intelligent ist, muss nicht, und es wäre ja auch schade darum." - Das wurde tatsächlich so geäußert. Und es hat sich nichts an dieser Einstellung geändert.
Damals war natürlich noch ein Hintergrund, dass die Kinder der Eliten (fast alle Studenten) größtenteils eben keinen Wehrdienst leisten sollten.
