Gestern, 14:18
(01.11.2025, 22:54)Milspec_1967 schrieb: Aber wie ist es dann mit den Werft / BW Probe Fahrten vor Indiens Stellung ?
Es darf keine 2 Marine Schiffe mit gleichem Namen UND Kennung auf See geben.
Die IMO-Nummer muss eindeutig sein, der Name hingegen nicht. Sprich es könnten 10 SPESSART auf hoher See unterwegs sein, solange die IMO-Nummer eindeutig ist. Nur das zählt für die Probefahrt mit der Werftbesatzung. Es gibt den kleinen Flaggenwechseln von Werftflagge auf Bundesdienstflagge und den großen Flaggenwechsel von Bundesdienstflagge auf die Seekriegsflagge - zumindest war das früher so.
Die Hüllennummer wird durch die NATO vergeben und von dieser überwacht, darf aber bruchfrei übergeben werden. Alles andere hat @Vanitas schon ausgeführt.

