Vor 7 Stunden
(Vor 8 Stunden)DeltaR95 schrieb: Angenommen, der Auftragnehmer hat wirklich nur fünf Elektriker dafür eingestellt, dann gibt es nur entwederOder es gibt c), der Auftragnehmer investiert möglichst geringe Mittel in die Bewältigung des Auftrags, weil er knapp bei Kasse ist und die erhaltenen Finanzmittel in andere Firmenbereiche verschieben muss (siehe Elsflether Werft), oder er hat parallel Aufträge aus der Privatwirtschaft abzuarbeiten, die er priorisiert, weil er genau weiß, dass die öffentliche Hand sehr viel sanfter in solchen Fragen ist, als die Privatwirtschaft mit ihren Heerscharen kampfbereiter Anwälte. Das ist z.B. in der Bauindustrie fast Alltag.
a) man braucht nicht mehr, um den Terminplan zu halten oder
b) man findet nicht genügend Leute und der Terminplan rutscht oder droht zu rutschen.
(Vor 8 Stunden)DeltaR95 schrieb: Wenn nun unter der Annahme von b) der Auftraggeber vermutet, dass der Terminplan rutscht oder auch nur die Gefahr dazu besteht, kann er gemäß jedem halbwegs sauberen Vertrag vom Auftragnehmer Aufklärung darüber verlangen, wie er gedenkt, den Terminplan damit zu halten.Mal ganz abgesehen davon, dass Stawizki oder selbst der Flottenchef persönlich ja gar nicht der Auftraggeber ist, sondern Leidtragender, sind Knebelverträge in Rüstungsgeschäften, die die öffentliche Hand benachteiligen, doch beileibe nichts Neues.
Kein Unternehmen, mit einer halbwegs kompetenten Rechtsabteilung, wird dann antworten "Ist kein Problem!", denn dann wäre man später schon im Bereich einer Straftat unterwegs und auch die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wären vor Gericht trivial durchzusetzen. Also wird man entweder prüfen und feststellen, dass es kein Problem ist oder zugegeben, dass es ein Problem ist.
Wie auch immer, im letzteren Fall setzt sich der Auftraggeber dann hin und setzt Fristen, um diesen Sachverhalt abzustellen. Wenn das nicht fruchtet, zieht man die Vertrags- und Verzugsstrafen. Wenn auch diese nicht helfen, kann man den Vertrag außerordentlich kündigen und rückabwickeln. Damit einhergehend natürlich auch mit weiteren Ansprüchen wie Schadensersatz.
Wenn ein Auftraggeber dies nicht macht, sei es z.B. aus wirtschaftspolitischen Gründen, dann hat er nicht mal einen moralischen Grund sich darüber in so einer Form zu beschweren.
Das ist verdeckte Wirtschaftsförderung, nichts weiter, vor allem auf Druck gewisser Bundestagsabgeordneter wird den Auftragnehmern entgegengekommen, wo es nur möglich ist.
Bis zu einem gewissen Grad muss (oder: musste) der an der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands interessierte Zeitgenosse diese schöne Art der Korruption sogar dulden; man könnte fast sagen, die Firmen hätten sich diese Streicheleinheiten dadurch verdient, dass die Regierung sie zu den denkbar schlechtesten Standortfaktoren verdonnert (hohe Energie- und Lohnnebenkosten, viel Bürokratie, strenge Exportbeschränkungen).
(Vor 8 Stunden)DeltaR95 schrieb: Lange Rede, kurzer Sinn: Solche Geschichten gehören nicht in dieses Format, sondern in die Hände des Vertragesreferates, den Auftragnehmer mit allen vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten in die Spur zu schicken. Wenn man das als Auftraggeber willentlich nicht macht, mit allen möglichen weiteren Konsequenzen, ist man halt einfach selber Schuld.Also, ich als Dein Mit-Steuerzahler habe überhaupt kein Problem damit, dass Missstände auch mal an die Öffentlichkeit gezerrt werden, denn nur so lassen sie sich beheben.
Was ich als Steuerzahler nicht hören will, sind solche Geschichten auf dieser Ebene in diesem Gesprächsformat. Wenn überhaupt, dann will ich hören, dass man dem effektiv mit aller Härte abgeholfen hat oder sich zumindest rigoros das monetär geholt hat, was Vertrags- und Verzugsstrafen vorsehen.
