28.10.2025, 00:38 
	
	
	(27.10.2025, 20:43)alphall31 schrieb: Es wurde ja auch im Grundgesetz mit festgeschrieben das das Sondervermögen auszugeben ist zur sofortigen ertüchtigung, das hat man nicht grundlos gemacht.Die Formulierung im GG ist das Ergebnis politischer Verhandlungen und sollte der Opposition eine Grundlage liefern, um die Regierung für alles folgende kritisieren zu können. Denn eins war von Anfang an klar:
Zitat:Hatte die Verschuldung in Höhe von 100 Milliarden nicht einen Zweck zu erfüllen?Ja, sie sollte unsere Verteidigungsausgaben in die Richtung von 2% BIP bringen und damit Handlungswillen suggerieren, ohne dass die Ampel über den mit einer ernsthaften "Zeitenwende" verbundenen Streit zerbricht oder ihren Wählern zu viel abverlangen muss. Alles andere war dem politischen Schlagabtausch geschuldet.
Es ging nie um eine kurzfristige Ertüchtigung der BW, sondern maximal darum, überhaupt mal die fortschreitende Demilitarisierung zu beenden.

 
 

