31.08.2025, 13:51
@ Quintus
zu Fakt 4, 4.1, 4.2
Also wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass?
Gleichberechtigung also nur wenn es mindestens zu einem Ausgleich , besser noch zu einem Vorteil der Frauen führt?
Zu Fakt 1, weil es so schön passt:
https://www.landeszeitung.de/lokales/lue...FMTVQ.html
So kann man die Einsatzfähigkeit einer Polizeibehörde ruinieren.
zu Fakt 4, 4.1, 4.2
Also wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass?
Gleichberechtigung also nur wenn es mindestens zu einem Ausgleich , besser noch zu einem Vorteil der Frauen führt?
Zu Fakt 1, weil es so schön passt:
Zitat:"Maßstabsverschiebung zugunsten von Frauen"
Männer benachteiligt? Gericht stoppt Vorgaben für Beförderungen bei der Polizeidirektion Lüneburg
Lüneburg. Schwere Vorwürfe gegen die Polizeidirektion Lüneburg (PD): Um die Frauenquote in Führungspositionen bei der Polizei zu erhöhen, soll die Behörde angewiesen haben, in den Beurteilungen von männlichen Polizisten nicht nur die Leistung als Maßstab zu nehmen, sondern auch das Geschlecht als negativen Aspekt zu werten.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat dieses Vorgehen jetzt gestoppt. Die Richter sprechen in ihrem Urteil von einem Verstoß gegen das Grundgesetz und fordern den Dienstherren auf, sich „fair und unparteiisch sowie geschlechtergerecht gegenüber allen zu Beurteilenden“ zu verhalten.
Ausgelöst wurde das juristische Verfahren schon vor rund zwei Jahren durch ein internes Papier der Polizeidirektion, in dem es unter anderem darum ging, wie man die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen beseitigen könne. Ein Hebel sei, auch im „Unterbau“ verstärkt Frauen zu befördern. So heißt es in dem Schreiben, dass 69 Prozent der Beförderungen nach A11 (Polizeihauptkommissar) an Frauen gehen müssten.
Internes Papier wurde durchgestochen
Dafür aber müssten die Kandidatinnen auch besser in den Beurteilungen abschneiden als ihre männlichen Kollegen. Wörtlich heißt es dazu in dem Papier: „In A10 müssten (...) deutlich mehr Frauen besser als Männer beurteilt werden.“ Oder anders gesagt: Bei der Beurteilung solle nicht nur die Leistung, sondern auch das Geschlecht eine Rolle spielen.
Diese Präsentation, die offenbar nur für einen kleinen internen Zirkel gedacht war, machte aber auch bei den Einsatzkräften auf der Straße die Runde. Und sie sorgte für einen Proteststurm und entsprechende Klagen mehrerer Polizisten vor dem Verwaltungsgericht.
Das juristische Verfahren läuft seit nunmehr anderthalb Jahren und hat auch weitreichende Folgen für das Beförderungsverfahren in der gesamten Polizeiinspektion (PI) Lüneburg, die die Landkreise Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg umfasst. Seit nunmehr anderthalb Jahren sind die Beförderungen in die Stufe A 11 weitgehend gestoppt worden, entsprechend hoch ist der Rückstau. Ein bei der niedersächsischen Polizei einmaliger Vorgang.
Derweil finden die Lüneburger Richter deutliche Worte für die Praxis der Polizeibehörde: Es habe in Folge der Vorgaben „im Polizeikommissariat Uelzen eine Maßstabsverschiebung zugunsten des weiblichen Geschlechts“ stattgefunden. Das sei nicht mehr von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes gedeckt. Dieser regelt das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst. Er betont den Gedanken der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung als Kriterien.
Keine Reaktion von der Behörde
Unsere Zeitung hatte bereits am Montag die Polizeidirektion Lüneburg um eine Stellungnahme gebeten. Die Behörde sah sich aber bis Donnerstagmittag dazu nicht in der Lage.
https://www.landeszeitung.de/lokales/lue...FMTVQ.html
So kann man die Einsatzfähigkeit einer Polizeibehörde ruinieren.