31.08.2025, 13:43
(31.08.2025, 11:18)Schneemann schrieb: @Broensen
Die Frage ist doch aber auch, worin die Ungleichbehandlung besteht bzw. wie sie begründet wird? Laut Art. 3 Abs. 2 GG darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Das ist unzweifelhaft wichtig. So weit, so gut.
Aber wenn nur Männer zum Wehrdienst herangezogen werden, eben weil sie Männer sind und was ihnen in gewisser Weise zumindest ein Stückchen Lebenszeit "raubt", werden sie dann nicht benachteiligt gegenüber Frauen, wenn diese aufgrund ihres Geschlechtes vom Wehrdienst ausgenommen werden bzw. diesen nicht ableisten müssen, eben weil sie Frauen sind?
Schneemann
Wenn ich noch die Begründungen richtig im Kopf, warum die Wehrpflicht nur für Männer ins GG geschrieben wurde, war einer das Frauen durch Kinder gebären schon einen unverzichtbaren Dienst für die Gesellschaft leisten.